„Hunde an die Leine“

Das sind die zehn Verhaltensregeln für Almbesucher

Österreich
16.04.2019 12:33

Der tödliche Zwischenfall mit einer Kuh und das existenzbedrohende Urteil gegen einen Tiroler Landwirt haben in den vergangenen Wochen zu großer Verunsicherung bei Bauern und Almbesuchern geführt. „Darum haben wir jetzt zehn Verhaltensregeln für Almbesucher (siehe Video oben) erarbeitet. Sie erklären, wie man sich richtig verhält, wenn man Weidetieren begegnet“, betonte Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) am Dienstag im Rahmen der Präsenttaion. Sie verwies darauf, dass es damit erstmals bundesweit einheitliche Regeln für Touristen gibt. Weiters hat die türkis-blaue Bundesregierung eine Gesetzesänderung in Begutachtung geschickt, die einen neuen Absatz im ABGB enthält, mit dem das Haftungsrecht geändert wird. 

Zu den zehn aufgestellten Verhaltensregeln gehört etwa das Anleinen von Hunden - oder im Fall einer Kuh-Attacke - deren sofortiges Loslassen, das deutliche Umgehen einer Herde sowie der einzuhaltende Abstand besonders zu Kälbern. Außerdem wird vor Schreien, Pfeifen und hektischen Bewegungen gewarnt, die die Tiere nervös machen könnten.

Die zehn Verhaltensregeln für Almbesucher: 

(Bild: Ministerium)
(Bild: Ministerium)
(Bild: Ministerium)
(Bild: Ministerium)
(Bild: Ministerium)
(Bild: Ministerium)
(Bild: Ministerium)
(Bild: Ministerium)
(Bild: Ministerium)
(Bild: Ministerium)

„Rechtzeitig vor Beginn der Almsaison setzen wir Maßnahmen für ein gutes und sicheres Miteinander auf Österreichs Almen und Weiden um“, ergänzte Köstinger. Gemeinsam mit WKÖ-Vizepräsidentin Martha Schultz, LKÖ-Präsident Josef Moosbrugger und Alpenvereins-Präsident Andreas Ermacora präsentierte sie die zehn Verhaltensregeln. 

Alpenvereinspräsident Andreas Ermacora, Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP), WK-Vizepräsidentin Martha Schultz und LK-Präsident Josef Moosbrugger (Bild: APA/HERBERT NEUBAUER)
Alpenvereinspräsident Andreas Ermacora, Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP), WK-Vizepräsidentin Martha Schultz und LK-Präsident Josef Moosbrugger

„Eigenverantwortung wird im Gesetz festgeschrieben“
Die Regeln zielten auch auf die Eigenverantwortung der Wanderer ab, damit bei einem Zwischenfall nicht sofort der Landwirt rechtlich belangt werden könne. „Bisher wurden bei Zwischenfällen die Tierhalter rechtlich stark in die Verantwortung genommen. Doch wenn man sich in der Natur bewegt, muss auch ein hohes Maß an Eigenverantwortung an den Tag gelegt werden“, so Köstinger. Diese Eigenverantwortung werde nun im Gesetz festgeschrieben. „Gleichzeitig schaffen wir damit Rechtssicherheit für unsere Bauern. Damit gibt es klare Regeln des Miteinanders, auf die sich Behörden und Gerichte künftig direkt beziehen können", klärte Köstinger auf. 

Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) (Bild: APA/HERBERT NEUBAUER)
Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP)

Ziel der neuen Regelung sei es, dass Touristen ihre Zeit genießen und die Bauern auf den rund 8000 heimischen Almen ihrer Tätigkeit in gewohnter Art und Weise nachgehen können. Alpenvereins-Präsident Andreas Ermacora hielt fest: „Berge und Almen müssen für die österreichische Bevölkerung und für unsere Touristen weiterhin frei betretbar bleiben. Der Ruf nach Sperren ist kontraproduktiv. Aufklärung und Eigenverantwortung sollten vermehrt in den Mittelpunkt gestellt werden.“

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