"Gewisses Risiko"

AvW – Anleger blitzte vor Gericht mit Klage ab

Kärnten
19.03.2010 13:42
In der Causa um die AvW gibt es ein neues Anlegerurteil, diesmal zugunsten der Kärntner Beteiligungsgesellschaft rund um Wolfgang Auer-Welsbach. Ein Kunde zog in Salzburg gegen einen AvW-Genussschein-Vermittler vor Gericht und blitzte ab. Der Richter erkannte keine Rückkaufverpflichtung des Papiers durch die AvW. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Landesgericht Salzburg habe festgestellt, dass der Anleger wegen seiner Ausbildung, seiner Erfahrung mit Aktien sowie der geleisteten Unterschrift hätte wissen müssen, dass es sich bei dem Genussschein "letztendlich um ein Investment in Aktien" handle und damit ein "gewisses Risiko" verbunden sei.

Landesgericht Klagenfurt entschied anders
Anders sah dies das Landesgericht Klagenfurt, welches das Unternehmen kürzlich zur Zahlung von 263.000 Euro an einen Anleger verdonnert hat. Die Rücknahmeverpflichtung ergebe sich aus dem Vertrag, so der Richter. Das Urteil ist ebenfalls nicht rechtskräftig.

Auch der Oberste Gerichtshof (OGH) beschäftigt sich momentan damit, ob der Ausschluss des Kündigungsrechts in den Genussscheinklauseln rechtens ist. Die AvW beharrt weiterhin darauf, dass die Rücknahme der Papiere freiwillig ist. Seit Oktober 2008 sitzen rund 12.000 Genussscheininhaber auf ihren Papieren, weil die AvW die Rücknahme aufgrund interner Turbulenzen eingestellt hat.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt