1.512.000 Menschen oder 17,5 Prozent der Bevölkerung in Österreich waren laut Statistik Austria im Jahr 2018 armuts- oder ausgrenzungsgefährdet. Diese Zahl hat sich in den letzten zehn Jahren um 187.000 Personen verringert. Das größte Armutsrisiko haben Langzeitarbeitslose, Ausländer, kinderreiche Familien und Personen in Ein-Eltern-Haushalten. Auch 372.000 Kinder und Jugendliche leben in ausgrenzungsgefährdeten Haushalten.
Die Europa-2020-Strategie formuliert als Kernziel im Sozialbereich, die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen oder bedrohten Menschen bis zum Jahr 2020 um mindestens 20 Millionen Personen EU-weit zu senken. Für Österreich bedeutet dies anteilig eine angestrebte Reduktion um 235.000 Personen. Mit einem Rückgang der Zahl der Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdeten von 1.699.000 (20,6 Prozent) im Jahr 2008 auf 1.512.000 (17,5 Prozent) im Jahr 2018 wurde bisher eine Reduktion um 187.000 Personen erreicht.
Die EU-Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC), die für Österreich die Statistik Austria betreut, weist 2018 für den nach EU-Definition gemessenen Indikator „Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung“ folgende Werte aus: 14,3 Prozent bzw. 1.238.000 Personen waren armutsgefährdet, 2,8 Prozent bzw. 243.000 Personen waren erheblich materiell benachteiligt und 7,3 Prozent bzw. 480.000 Personen (unter 60-Jährige) lebten in Haushalten mit keiner oder sehr niedriger Erwerbsintensität. Da diese Merkmale in Kombination auftreten können, ist die Zahl der Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdeten geringer als die Summe der drei Einzelindikatoren. 367.000 Personen waren in mindestens zwei der drei Armuts- oder Ausgrenzungsdimensionen benachteiligt (4,2 Prozent der Gesamtbevölkerung). 82.000 Personen waren in allen drei Dimensionen benachteiligt.
Langzeitarbeitslose und Ausländer stark betroffen
Das höchste Armutsrisiko haben Langzeitarbeitslose. Drei Viertel von ihnen (76 Prozent) waren 2018 davon betroffen. Auch Ausländer sind besonders gefährdet. Knapp ein Drittel der Personen mit EU-28- oder EFTA-Staatsbürgerschaft war mit einer Armutslage konfrontiert (31 Prozent), bei Personen mit anderer ausländischer Staatsbürgerschaft war das Risiko mit 46 Prozent noch höher. Im Vergleich dazu haben Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft ein Armuts- oder Ausgrenzungsrisiko von 14 Prozent.
Bildung spielt eine Rolle, ebenso die familiäre Situation
Ein wesentlicher Faktor ist auch die Bildung. Verfügt eine Person nur über einen Pflichtschulabschluss, beträgt das Risiko der Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung 27 Prozent. Personen mit einem mittleren Schul- oder Lehrabschluss sind hingegen unter den Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdeten geringer vertreten als im Durchschnitt.
Auch eingeschränkte Erwerbs- bzw. Betreuungsmöglichkeiten schlagen sich nieder. In Ein-Eltern-Haushalten Lebende sind zu 44 Prozent armuts- oder ausgrenzungsgefährdet, Familien mit mindestens drei Kindern zu 28 Prozent. Auch Alleinlebende, vor allem Frauen, sind öfter betroffen: 32 Prozent der alleinlebenden Frauen und 28 Prozent der Männer, die nicht hauptsächlich von einer Pension leben, sind armuts- oder ausgrenzungsgefährdet. Unter den Pensionsbeziehenden sind alleinlebende Frauen mit 29 Prozent ebenfalls überdurchschnittlich betroffen. Alleinlebende Männer mit Pension liegen mit einem Armuts- oder Ausgrenzungsrisiko von 17 Prozent hingegen im Durchschnitt.
Kinder besonders von sozialer Ausgrenzung betroffen
Ein Viertel (25 Prozent bzw. 372.000 Personen) aller Armuts- und Ausgrenzungsgefährdeten waren im Jahr 2018 Kinder und Jugendliche unter 20 Jahren. Das Risiko sozialer Ausgrenzung lag für diese Altersgruppe mit 21 Prozent über dem der Gesamtbevölkerung. Für 14 Prozent der unter 20-Jährigen aus ausgrenzungsgefährdeten Haushalten ist Sparen bei der Ernährung Teil ihrer Lebensrealität. Fünf Prozent leben in aus Kostengründen unzureichend beheizten Wohnungen und fast jeder dritte junge Mensch (31 Prozent) in einer überbelegten Wohnung. Für Kinder mit drohender Armutsgefahr ist es häufiger nicht leistbar, Freunde zum Spielen oder Essen einzuladen (7 gegenüber 1 Prozent in Haushalten ohne Ausgrenzungsgefährdung). Auch Freizeitaktivitäten wie Sport- oder Musikkurse, die mit Kosten verbunden sind, oder kostenpflichtige Schulausflüge können seltener genutzt werden.
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