Tesla-Chef Elon Musk und die US-Börsenaufsicht SEC haben eine Einigung im Rechtsstreit über die Social-Media-Aktivitäten des Tech-Milliardärs erzielt. Der Kompromiss regelt, unter welchen Bedingungen Musk künftig twittern darf. Das geht aus einem beim zuständigen Gericht in New York eingereichten Antrag hervor. Die verantwortliche Richterin muss dem Deal aber noch zustimmen.
Vereinbart wurde, dass Musk keine Informationen mehr eigenmächtig in schriftlicher Form verbreiten darf, die den Aktienkurs von Tesla beeinflussen könnten. Das betrifft etwa Äußerungen zu Finanzen, Produktionszielen, Übernahmen und Fusionen - kurz: so ziemlich alle aus Sicht von Börsianern wichtigen Themen. Jegliche Kommunikation diesbezüglich soll sich Musk im Voraus von einem in Wertpapierfragen erfahrenen Anwalt genehmigen lassen.
Der Streit dreht sich um einen Vergleich aus dem Vorjahr, der Musks Twitter-Kommunikation bereits unter Auflagen gestellt hatte, gegen die er laut SEC dann aber verstieß. Die Aufseher forderten deshalb eine Strafe wegen Missachtung des Gerichts. Konkret geht es um einen Tweet vom Februar, in dem Musk laut SEC falsche Angaben zu den Produktionszielen von Tesla für das laufende Geschäftsjahr machte.
Rückzug von Börse angekündigt
Der ursprüngliche Vergleich war zustande gekommen, nachdem Musk Anleger bei Twitter mit unausgegorenen Plänen zu einem Börsenrückzug von Tesla irritiert hatte, woraufhin die SEC ihn wegen Marktmanipulation verklagte. Die Aufsicht wollte Musk zunächst den Vorstandsvorsitz verbieten lassen. Dann einigte man sich auf den Kompromiss, an den sich der Tesla-Chef nach Auffassung der SEC jedoch nicht hielt.
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