Das im Wahlkampf versprochene Ende der kalten Progression ist nicht Teil der Steuerreform. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) kündigte zwar an, bis zum Ende der Legislaturperiode hier noch eine „Veränderung“ vorzulegen. Konkreter wurde nun Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs (FPÖ), der sagt, dass die kalte Progression „mit Wirkung 2023“ abgeschafft werden soll.
Im Wahlkampf 2017 war die Sache noch klar: Sowohl ÖVP als auch FPÖ haben die Abschaffung der kalten Progression versprochen. Nach geschlagener Wahl und Regierungsbildung wurde man immer zurückhaltender, am Dienstag sagte Kanzler Kurz dann nur noch: „Hier wollen wir auch eine Veränderung vornehmen bis zum Ende der Legislaturperiode. Ich sage aber noch einmal dazu, die reine Abschaffung der kalten Progression halte ich nicht für besonders sozial.“ Diese führe vor allem „zur Entlastung der Besser- und Spitzenverdiener“.
Lösung soll bis 2022 auf dem Tisch liegen
Trotz der äußerst skeptischen Worte des Kanzlers ist die Abschaffung der kalten Progression nicht vom Tisch, betont Staatssekretär Fuchs. Im Ö1-„Morgenjournal“ kündigte er am Mittwoch die Präsentation einer Lösung für das Jahr 2022 an. Außerdem erneuerte er sein Versprechen, dass es 2023 so weit sein soll - die kalte Progression soll „mit Wirkung 2023“ abgeschafft werden, so der Staatssekretär. Fuchs betonte ebenso wie der Kanzler, dass von einer sofortigen Abschaffung nur Bezieher hoher Einkommen profitiert hätten.
Diese kalte Progression entsteht, wenn zwar die Einkommen jährlich zumindest an die Inflation angepasst werden, nicht aber das Steuersystem, sprich die Steuertarifstufen - mit dem negativen Effekt, dass automatisch mehr Steuer bezahlt werden muss.
Kronen Zeitung
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