Tiroler Bergretter haben nach Lebensrettungen schon viele Reaktionen erlebt, auch negative. Dass aber zwei Gerettete den Einsatzkräften vorschreiben wollen, mit wie vielen Personen diese maximal ausrücken dürfen, damit sie weniger für die Rettung bezahlen müssen, und in dem Zusammenhang auch auf das Konsumentenschutzgesetz (!) verweisen, treibt den Bergrettern die Zornesröte ins Gesicht. Die Geschichte nahm am 3. Februar im Tannheimer Tal ihren Anfang.
Am tief winterlichen 3. Februar alarmierte um 18.32 Uhr die Leitstelle Tirol die Bergrettung Tannheim wegen eines Notfalls zweier deutscher Schneeschuhwanderer in Zöblen. Die Männer hatten mittags von Schattwald aus eine Tour zum 1688 Meter hohen Grasberg Schönkahler unternommen und sich beim Abstieg im dichten Schneetreiben verirrt. „Wir erfuhren von den beiden telefonisch, dass sie völlig erschöpft seien, stark durchnässt und stark frieren, sie wussten nicht mehr vor noch zurück“, so Ortsstellenleiter Reinhold Bilgeri.
Erhebliche Lawinengefahr
Es herrschte Lawinenwarnstufe 3 - erhebliche Gefahr -, das Gebiet ist weitläufig und von zahlreichen Gräben durchzogen. Die Einsatzleitung entschied, dass sich drei Trupps zu je fünf Mann verteilt in dem Gebiet auf die Suche machen sollen. Der Einsatz für die Verirrten startete vom „Zugspitzblick“ aus. Zwar kannte man deren Koordinaten, die Deutschen hielten sich aber nicht an die ausdrückliche Aufforderung, am zuletzt georteten Platz zu bleiben.
Durchnässt und völlig orientierungslos
„Das war überhaupt nicht nachvollziehbar, denn sie waren ja völlig orientierungslos, durchnässt, entkräftet und hatten nur die Taschenlampe des Handys als Lichtquelle dabei“, so Bilgeri. Obwohl die Akkuleistung nur noch 35 Prozent betrug, wollten sie die Lampe nicht ausschalten.
Gegen 21 Uhr erreichten die Bergretter schließlich die Deutschen. Sie statteten sie mit trockener Kleidung aus, versorgten sie mit Getränken und brachten sie sicher zum Zugspitzblick. Es folgte der Transport retour nach Schattwald. Ende gut, alles gut - möchte man meinen.
„Zwei Bergretter hätten genügt“
Weit gefehlt. Als einen der Deutschen die Rechnung für den Einsatz in Höhe von 2261 Euro erreichte, flatterte den Bergrettern postwendend ein Schreiben eines Rechtsanwalts ins Haus, bei dem es sich um den zweiten Schneeschuhwanderer handelt. Zwei Bergretter, ausgerüstet mit einer Lampe, hätten für den Einsatz gereicht, die Rechnung sei viel zu hoch.
„Jemand, der sich in einer alpinen Notlage befindet, hat nicht zu entscheiden, wie die Rettungsorganisation ihren Einsatz anlegt“, betont Bergrettungs-Landesleiter Hermann Spiegl unmissverständlich. „Ich habe kein Problem mit leichtsinnigen Personen, die ihren Fehler einsehen und für den Einsatz geradestehen. Aber sich erst retten lassen und die Kosten dann auf eine dermaßen unsympathische Weise abzulehnen, dafür habe ich genau null Verständnis.“
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