Der tragische Absturz eines Traktors am 1. Mai im Salzburger Thalgau könnte strafrechtliche Konsequenzen haben: Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen den Lenker (36) wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung eingeleitet. Der heimische Landwirt hatte bei dem Unfall sein eigenes Kind, einen Buben (5), verloren.
Vorweg: Die Schmerzen des Vaters nach dem Verlust des eigenen Kindes liegen jenseits jeglicher Vorstellungskraft. Trotzdem muss der tragische Vorfall gerichtlich aufgearbeitet werden. Ein Ermittlungsverfahren gegen den betroffenen Landwirt wurde bereits eingeleitet, bestätigt Marcus Neher, Sprecher der Salzburger Staatsanwaltschaft, auf Nachfrage der „Krone“. Es geht um den Verdacht der grob fahrlässigen Tötung nach §81 StGB.
Insbesondere aufgrund des Alkohol-Zustandes des Beschuldigten: 1,6 Promille hatte der 36-Jährige intus, als er nach einer Mai-Feier gegen 20.45 Uhr mit seinen beiden Söhnen (drei und fünf Jahre alt) nach Hause fahren wollte.
Traktor über Böschung abgestürzt
Der Landwirt lenkte dabei einen Oldtimer-Traktor ohne Führerhaus, während die beiden Kinder auf Sitzen saßen, die sich auf den Kotflügeln des Traktors befanden. Das Fahrzeug war eigentlich nicht für den Verkehr zugelassen. Auf der Wasenmoosstraße in Thalgauberg (Gemeinde Thalgau) kam der Traktor von der Fahrbahn ab und stürzte etwa fünf Meter über eine Böschung ab.
Während der Vater und der jüngste Sohn den Unfall unverletzt überstanden, erlag der Fünfjährige noch vor Ort seinen schweren Verletzungen - selbst Notarzt und Sanitäter waren machtlos.
Zwei Kriseninterventionsteams des Roten Kreuzes kümmerten sich sofort um die Familienmitglieder. Die Behörden verzichteten in diesem Fall auf eine Obduktion.
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