Ein 45-jähriger Kroate, der 2018 seine von ihm getrennt lebende Frau in Bad Schallerbach mit mindestens 68 Messerstichen getötet haben soll, ist am Donnerstag im Landesgericht Wels wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit. Die Entscheidung der Geschworenen fiel einstimmig.
„Im Vorjahr sind laut Medienberichten 32 Frauen von ihren Partnern oder Ex-Partnern ermordet worden“, sagt Staatsanwältin Kerstin Stadelmann. Auch der Angeklagte (45), der in Wels vor ihr sitzt, hat seine Noch-Ehefrau mit 68 Messerstichen getötet. „Habe Frau kaputt gemacht“, sagte Dragan K. (45), als Polizisten in die Wohnung seiner Ehefrau Sarajka (46) in Bad Schallerbach kamen. Ein junges Paar aus der Nachbarschaft hatte die Hilfeschreie der Frau gehört und die Beamten verständigt. Sie fanden die Frau im Wohnzimmer. Getötet durch 68 Stiche in den Hals und Oberbauch. Das Motiv für die Bluttat sieht die Staatsanwältin in Streitereien ums Geld.
Von Verwandten belastet
Belastet wurde der Angeklagte durch seine Tochter (18) und die Schwester des Mordopfers. Sie berichten von einer Ehe, in der die Kroatin 18 Jahre lang von ihrem Gatten psychisch misshandelt und geschlagen worden sein soll. Er nahm ihr, so die Schwester, das Geld ab und bedrohte sie. In Bad Schallerbach wollte die zweifache Mutter ein neues Leben anfangen. Mit einem Job in einem Hotel und einer Wohnung. Die Scheidung vom tyrannischen Gatten war eingereicht. Das Todesurteil für die Frau?
Ehemann Dragan stellt vor Gericht in Wels seine Beziehung als harmonisch dar: „Es gab keine Gewalt, nur kleine Streitereien. Wir hatten ein gutes Verhältnis.“ Seine Verteidigerin plädiert auf Totschlag.
Kein reumütiges Geständnis
Urteil: lebenslange Haft. Nicht rechtskräftig. Das Gericht sah einen „besonders hohen Handlungs- und Gesinnungsunwert“ in der Tat. Dieser seien über 16 oder 17 Jahre immer wieder Gewalt- und Aggressionshandlungen gegen die Frau vorangegangen. Eine einschlägige Verurteilung wurde erschwerend gewertet, ebenso, dass es sich um eine Tat gegen eine Angehörige gehandelt hat und, dass deren Tod qualvoll war. Das Geständnis wurde nicht mildernd gewertet, weil es weder reumütig gewesen sei noch der Wahrheitsfindung gedient habe, denn der Angeklagte hatte immer wieder Erinnerungslücken behauptet.
Claudia Tröster, Kronen Zeitung/krone.at
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