Debatte um Mehrehe

In Österreich gilt: Kein Pass bei zwei Frauen

Österreich
13.05.2019 11:55

Menschen, die mehr als eine Ehe eingehen - sogenannte Bigamisten -, dürfen weiterhin keine Österreicher werden. Auch dann nicht, wenn die Mehrehe in ihrem Herkunftsland erlaubt ist. Das stellt nun das Innenministerium klar, während in Deutschland aktuell eine aufsehenerregende Debatte darüber geführt wird.

Bei den deutschen Nachbarn ist die Einbürgerung trotz Mehrehe erlaubt. Die deutschen Konservativen scheitern aktuell mit ihrem Vorhaben, dass für Bigamisten auch ausdrücklich per Gesetzestext eine Einbürgerung unmöglich sein soll: Innenminister Horst Seehofer (CSU) musste nun in dem im April vom Kabinett beschlossenen Entwurf zum „Dritten Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes“ den betreffenden Passus wieder streichen, weil dies die Justizministerin Katarina Barley (SPD) verlangte. Sie hielt diese Regelung für „ohnehin selbstverständlich und im Grundgesetz geregelt“.

(Bild: stock.adobe.com)

Österreichs Innenministerium sieht trotz des feststellbaren Migrationsdrucks keinen Anlass zu einer Änderung der aktuellen Regelung: „Die Mehrehe ist strafrechtlich verboten. Wenn nach Paragraf 192 Strafgesetzbuch ein Strafverfahren anhängig ist oder eine Verurteilung vorliegt, so ist dies ein Verleihungshindernis für die Staatsbürgerschaft.“

Einbürgerungen: Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) fordert eine Reform - unter anderem eine kürzere Wartezeit. Gegenwind kommt nicht nur von ÖVP und FPÖ, sondern auch aus Ludwigs eigener Partei. (Bild: APA/Hans Klaus Techt, thinkstockphotos.de)
Einbürgerungen: Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) fordert eine Reform - unter anderem eine kürzere Wartezeit. Gegenwind kommt nicht nur von ÖVP und FPÖ, sondern auch aus Ludwigs eigener Partei.

Inoffiziell ist der Kommentar der Experten des Innenministeriums zu den Mehrehen etwas deutlicher: „Natürlich wissen wir, dass nicht wenige Migranten mit mehreren Frauen in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenleben und mit ihnen auch Kinder haben. Aber da sind uns die Hände gebunden: Bloßes Konkubinat erfüllt mangels rechtlicher Qualität die bereits angeführten Versagungskriterien nicht.“ Dabei wäre auch jede Beweisführung „äußerst schwierig“, da viele Zweit- und Drittfrauen als „Cousinen“ in der gemeinsamen Wohnung leben.

Richard Schmitt, Kronen Zeitung

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