Nachdem Anfang Mai die Kadaver von 21 Kühen auf dem Hof eines 41-jährigen Landwirts aus dem Bezirk Feldkirchen gefunden worden waren - wir berichteten -, ist nun ein Tierhalteverbot gegen den Bauern angeordnet worden.
Wie die Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen am Mittwoch in einer Aussendung mitteilte, dürfe der Landwirt nun keine Tiere mehr auf seinem Hof halten, das Verbot gilt unbefristet. Der 41-Jährige hatte sich am 4. Mai ins Krankenhaus einliefern lassen. Als seine Angehörigen am nächsten Tag nach den Tieren sehen wollten, stießen sie auf die Kadaver von 16 ausgewachsenen Kühen und fünf Kälbern, die bereits stark verwest waren. In einem Nebengebäude wurde ein toter Hund entdeckt. Woran die Tiere gestorben waren, war vorerst unklar. Wegen der starken Verwesung war das schwierig herauszufinden - erste Untersuchungen ergaben lediglich, dass eine Tierseuche nicht als Todesursache infrage komme, auch sind die Tiere des erkrankten Landwirts definitiv nicht erschossen worden.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.