Partei will berufen

BP-Wahl: FPÖ-Klage auf Schadenersatz abgewiesen

Österreich
15.05.2019 16:21

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat - wie angekündigt - die Schadenersatz-Klage der FPÖ gegen die Republik wegen Verstößen gegen Wahlvorschriften bei der vergangenen Bundespräsidentenwahl abgewiesen. Das teilte das Landesgericht für Zivilrechtssachen am Mittwoch mit. Die FPÖ wird gegen das Urteil Berufung einlegen, kündigte Anwalt Dieter Böhmdorfer an.

Der Prozess selbst war bereits am 5. April über die Bühne gegangen (siehe Video unten). Berufen werden kann gegen das Urteil erster Instanz beim Oberlandesgericht Wien. Die FPÖ forderte 3,4 Millionen Euro wegen der aufgehobenen Stichwahl und der dann wegen fehlerhafter Kuverts verschobenen Wahlwiederholung.

Van der Bellen verzichtete auf Schadenersatzklage
Die FPÖ hat insgesamt acht Millionen Euro in den gescheiterten Wahlkampf ihres Präsidentschaftskandidaten Norbert Hofer investiert. 3,4 Millionen Euro davon forderten die Bundespartei und die neun Landesparteien von der Republik zurück. Die Summe setzt sich jeweils etwa zur Hälfte aus Wahlkampfkosten für die aufgehobene Stichwahl im Mai und für die verschobene Wiederholung zusammen. Wahlsieger Alexander Van der Bellen verzichtete auf eine Schadenersatzklage gegen die Republik.

(Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)

Der Wahlkampf zur Bundespräsidentenwahl dauerte fast ein Jahr. Der erste Wahlgang erfolgte im April, im Mai kam es dann zur Stichwahl zwischen Hofer und Van der Bellen, die der frühere Grünen-Chef ganz knapp gewann. Die FPÖ brachte die Stichwahl damals wegen Unregelmäßigkeiten seitens der Wahlbehörden vor den Verfassungsgerichtshof, der die Wahl aufhob. Die Wiederholung war für 2. Oktober angesetzt, wurde aber wegen Problemen mit dem Klebstoff auf den Wahlkartenkuverts auf Dezember verschoben.

(Bild: Fritz Kimeswenger)

Die für die fehlerhaften Kuverts verantwortliche Firma bezahlte bereits im Jahr 2017 500.000 Euro Schadenersatz an die Republik. Mit weiteren Regressforderungen rechnen müssen allerdings die Leiter jener 14 Wahlbehörden, deren fehlerhaftes Vorgehen bei der Auszählung der Stimmen für die Wahlwiederholung verantwortlich war. Die Finanzprokuratur hat nämlich Schadenersatzklagen gegen sie angekündigt.

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