Heute, um 10 Uhr, werden beide Seiten im Landesgericht erneut gegenübersitzen: Auf der einen Weyringers Anwalt Peter Perner, der die Klage mit Streitwert 75.000 Euro im März 2018 eingebracht hat. Auf der anderen die Anwaltskanzlei Harrer und Harrer für die Salzburger Landeskliniken.
Rückblick: Ein Eingriff im Bereich des rechten Arms stand am 5. Jänner 2017 am OP-Plan. Laut Weyringer hatte der Anästhesist eine Assistentin dabei, die die Narkose-Spritze verabreichte – es handelte sich dabei um eine „Plexusanästhesie“.
Ein „Hoppala“ soll der Arzt laut Kläger von sich gegeben haben. Mit dem Satz: „Jetzt haben wir uns verstochen.“ Wieder zuhause verspürte der Flachgauer noch größere Schmerzen und ein Taubheitsgefühl bei den Fingern. Fatal für einen Koch, wie Weyringer erzählte.
Der Zivilprozess begann Ende 2018. Nach drei Verhandlungstagen ist noch immer unklar, wer die Spritze in der Hand hatte. Mehrere Mediziner sagten aus, auch Dienstpläne wurden vorgelegt. „Aber niemand konnte bezeugen, wer den Stich gesetzt hat“, so Anwalt Perner.
Einen weiteren Aspekt zitiert der Advokat aus einem Gutachten: „Eine aus ärztlicher Sicht erforderliche Aufklärung hat nicht stattgefunden.“ Die SALK verweisen ebenso auf ein Gutachten: Demnach war die Anästhesie regelkonform. „Ein Zusammenhang zwischen Anästhesie und Beschwerden ist mit größter Wahrscheinlichkeit auszuschließen.“ Laut Perner sagt der Befund eines Neurologen aber Gegenteiliges aus. Wer Recht hat, entscheidet das Gericht
Antonio Lovric
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