„Diskriminierung“

Kopftuchverbot wird nun Fall für die Höchstrichter

Österreich
16.05.2019 17:19

Das am Mittwoch vom Nationalrat beschlossene Kopftuchverbot an Volksschulen wird nun vor dem Verfassungsgerichtshof landen. Die Islamische Glaubensgemeinschaft ortet eine „ausschließliche Diskriminierung des islamischen Kopftuchs“. Man werde sich „gewissenhaft“ auf den Gang zum Höchstgericht vorbereiten, erklärte IGGÖ-Präsident Ümit Vural am Donnerstag.

Vural ortete einen „schwarzen Tag“ für die Demokratie. „Das Kopftuchverbot an Volksschulen führt erst zu Segregation und Diskriminierung von muslimischen Mädchen“, betonte der Präsident der Glaubensgemeinschaft. Bei dem Verbot gehe es nicht um das Kindeswohl.

IGGÖ-Präsident Ümit Vural (Bild: APA/GEORG HOCHMUTH)
IGGÖ-Präsident Ümit Vural

Verstoß gegen UN-Kinderrechtskonvention?
Auch die Bundesjugendvertretung (BJV) ortete eine Diskriminierung muslimischer Mädchen, weil das Verbot die jüdische Kippa oder die Patka der Sikhs nicht umfasse. „Das Gesetz verstößt eindeutig gegen die Rechte von Kindern, zu deren Einhaltung sich Österreich mit der Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet hat“, meinte BJV-Vorsitzender Derai Al Nuaimi.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt