Das am Mittwoch vom Nationalrat beschlossene Kopftuchverbot an Volksschulen wird nun vor dem Verfassungsgerichtshof landen. Die Islamische Glaubensgemeinschaft ortet eine „ausschließliche Diskriminierung des islamischen Kopftuchs“. Man werde sich „gewissenhaft“ auf den Gang zum Höchstgericht vorbereiten, erklärte IGGÖ-Präsident Ümit Vural am Donnerstag.
Vural ortete einen „schwarzen Tag“ für die Demokratie. „Das Kopftuchverbot an Volksschulen führt erst zu Segregation und Diskriminierung von muslimischen Mädchen“, betonte der Präsident der Glaubensgemeinschaft. Bei dem Verbot gehe es nicht um das Kindeswohl.
Verstoß gegen UN-Kinderrechtskonvention?
Auch die Bundesjugendvertretung (BJV) ortete eine Diskriminierung muslimischer Mädchen, weil das Verbot die jüdische Kippa oder die Patka der Sikhs nicht umfasse. „Das Gesetz verstößt eindeutig gegen die Rechte von Kindern, zu deren Einhaltung sich Österreich mit der Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet hat“, meinte BJV-Vorsitzender Derai Al Nuaimi.
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