Im Dezember 2008 war in die Wiener Wohnung des Juristen eingebrochen und Feuer gelegt worden. Als Brandstifter konnte aufgrund der DNA-Spuren schließlich ein Steirer ausgeforscht werden, der im Zusammenhang mit Drogen und Bankraub von den Ermittlern überprüft worden war. Dieser gab an, er habe den Auftrag zur Brandlegung von einem ehemaligen Mitarbeiter des Anwalts bekommen. Der frühere Mandant Tomaneks, ein Mitglied der Wiener Unterwelt, soll dem Brandleger gesagt haben, dass er im Auftrag Tomaneks handle. Für Tomanek soll er unter anderem als Chauffeur unterwegs gewesen sein.
Versicherungsbetrug?
"Zusammen mit anderen Ermittlungsergebnissen war für uns klar, dass hier die Versicherung hätte betrogen werden soll", so der Sprecher der Grazer Staatsanwaltschaft, Hansjörg Bacher. Die Anklage im Fall des Strafverteidigers lautet auf Anstiftung zur Brandstiftung und schweren Betrug, so Bacher.
Tomanek: "Bin sprachlos"
Genau der Punkt der von der Staatsanwaltschaft behaupteten anderen Ermittlungsergebnisse ist für Tomanek nicht nachvollziehbar: "Ich bin sprachlos, entgegen meinen sonstigen Gepflogenheiten. Sprachlos darüber, dass ohne jegliche weiteren polizeilichen Ermittlungen Anklage erhoben wird", sagte der Advokat. Es sei alles dargelegt: Es habe massive private Auseinandersetzungen mit seinem ehemaligen Mitarbeiter - "nachvollziehbare Streitereien, Anfeindungen bis hin zu Polizeianzeigen" - gegeben.
Tomanek weiter: "Warum soll ich all mein Hab und Gut anzünden? Ich habe keine zweite Wohnung, kein Haus. Wo ist da mein Geschäft dabei? Absurder geht's nicht." Außerdem ärgere ihn "die Blödheit, die man mir dabei unterstellt". Schließlich habe er durch seine Arbeit als Strafverteidiger so großes Insiderwissen über die Polizeiarbeit, dass es für ihn praktisch ausgeschlossen sei, dass der Fall nicht aufgedeckt würde.
Ainedter sagte, entsprechende Schritte könne er sich mit seinem Mandanten vorerst nicht überlegen, da die Anklageschrift noch nicht zugestellt sei. Der Rechtsvertreter zeigte sich befremdet darüber, dass man aus den Medien von der Anklage erfahre.
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