„Das Zu-zweit-Fahren auf einem E-Scooter im Straßenverkehr ist nicht erlaubt“ - mit dieser eindeutigen Aussage bringt Polizeijurist Manfred Reinthaler Licht ins Dunkel rund um die Regeln des Elektroroller-Fahrens. Laut Gesetz dürfen Polizisten das verbotene „Doppel-Scooting“ gar mit bis zu 726 Euro bestrafen. Dass das Rollerfahren mitunter große Gefahren bergen kann, zeigt zudem ein Unfall in Wien-Margareten: Eine Elfjährige wurde dabei schwer verletzt.
Jetzt, da die Sonne das flotte Durch-die-Stadt-Rollen wieder zum Verkehrsspaß macht, stellt die Exekutive klar, dass der Spaß auch seine Grenzen hat. Vor allem dann, wenn es um die Sicherheit im Straßenverkehr geht. „Ebenso wie ein Zu-zweit-Fahren auf dem Fahrrad strikt verboten ist, gilt dieses Verbot auch für Elektroroller“, so Polizeijurist Reinthaler.
Zu zweit ist nicht erlaubt
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO § 65/Abs. 3) geht es um die Produktsicherheitsbestimmung. Kurzum: Zu zweit - wie auf unserem Schnappschuss oben zu sehen - auf einem Elektroroller durch die Straßen zu gondeln, ist nicht erlaubt.
Video: E-Roller mit Fahrrad gleichgestellt
Elfjährige bei Roller-Unfall schwer verletzt
Dass das Scooterfahren im Verkehr durchaus gefährlich ist, zeigte sich in Wien-Margareten: Ein Mädchen (11) wollte laut Polizei am Donnerstag gegen 18 Uhr im Kreuzungsbereich der Arbeitergasse mit der Kohlgasse auf ihrem Miniscooter zwischen zwei Fahrzeugen hervorkommend die Fahrbahn queren. Dabei stieß sie gegen einen Pkw. Die Berufsrettung brachte das Kind mit schweren Beinverletzungen ins Spital.
Christoph Matzl, Kronen Zeitung
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