Das brisante Ibiza-Video birgt nicht nur politischen Sprengstoff. Es könnte für die gesamte FPÖ doch auch strafrechtlich relevant werden. Dabei geht es um Verstöße gegen das Parteienfinanzierungsgesetz, das immerhin Verfassungsrang hat. Der Rechnungshof will prüfen. Auch Wirtschaftsprüfer könnten betroffen sein …
Jede politische Partei kann diesem Gesetz nach Spenden annehmen - aber nur unter gewissen Voraussetzungen. Jeder Betrag über 3500 Euro ist namentlich zu erfassen. Spenden über 50.000 Euro müssen unverzüglich dem Rechnungshof gemeldet werden. Keine Spenden dürfen Parteien von Ausländern annehmen, wenn sie höher als 2500 Euro sind. Und verboten sind auch Zuwendungen von anonymen Spendern über 1000 Euro und „weitergeleitete“ Spenden ungenannter Dritter …
„Starkes Interesse an völliger Aufklärung“
Dass Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker „ein starkes Interesse an völliger Aufklärung“ hat, bestätigt ihr Sprecher Christian Neuwirth: „Die FPÖ wurde bereits zur Stellungnahme aufgefordert!“
Eng könnte es auch für manche Wirtschaftsprüfer werden. Denn der Rechenschaftsbericht der Parteien muss von ihnen geprüft und für in Ordnung befunden werden, ehe er dem Rechnungshof übermittelt wird.
Ein „Verein“, über den Großspenden gelaufen sein sollen, wie Strache es im Video deutlich sagte, gilt als „juristische Person“ und obliegt denselben Spenden-Bestimmungen! Man darf annehmen, dass auch die Korruptionsstaatsanwaltschaft einiges zu tun bekommen wird …
Gabriela Gödel, Kronen Zeitung
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