Eine Alltagssituation im verkehrsgeplagten Salzburg mutierte zu einem Rechtsstreit: Eine Pensionistin (75) reichte - gegen Buslenker und die Salzburg AG - Klage ein. Grund war ein Sturz, ausgelöst durch einen Bremsvorgang. Weil zuvor ein Autofahrer plötzlich ausscherte. Doch die Frau scheiterte letztlich mit ihrer Forderung nach Schadenersatz.
Sie ist eine „rüstige und in keiner Weise gebrechliche“ Person, schreibt der Oberste Gerichtshof über den Fall – Geschäftszahl 2Ob45/19k. Demnach stieg die Frau bei einer Haltestelle in einen Obus, wollte im vorderen Bereich Platz nehmen. Als sie nach einer Stange griff, bremste der Lenker abrupt ab. Die Folge: ein Sturz, bei dem sich die Frau verletzte.
Gerichte gaben Buslenker und Salzburg AG recht
Daraufhin reichte sie Klage ein - auch gegen den Busfahrer und die Salzburg AG. 9000 Euro Schadenersatz forderte die Klägerin, argumentierte, dass der Lenker „nicht mit der erforderlichen Sorgfalt“ vorging. Die Beklagten hielten dagegen: „Um eine Kollision mit dem unvorhersehbar ausscherenden Pkw zu vermeiden“, war eine stärkere Bremsung notwendig. Zudem habe sich die Frau nicht festgehalten.
Das Bezirksgericht Salzburg wies die Klage im August ab, dies bestätigte das Berufungsgericht und nun auch der OGH: Der Lenker habe sofort reagiert. Die Frau hätte sicheren Halt suchen müssen.
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