Maultaschen-Fall
42.500 Euro für gefeuerte Essens-“Diebin”
Die Entlassung hatte die Altenpflegerin nach 17 Jahren Tätigkeit in dem Betrieb ereilt. Sechs der mit Fleisch gefüllten Teigtaschen hatte die 58-Jährige nach Dienstende eingesteckt und war dabei beobachtet worden. Die Frau argumentierte vor Gericht mit dem geringen Wert des Essens und führte außerdem an, dass sie nach Dienstschluss direkt zu einer beruflichen Fortbildung fahren musste - und daher keine Zeit mehr für ein reguläres Essen gehabt habe.
Der Arbeitgeber meinte hingegen, dass der Wert der gestohlenen Ware keine Rolle spiele, da durch die Tat das Vertrauensverhältnis zerstört worden sei. Die 58-Jährige habe sich lediglich die Kosten für ein Personalessen ersparen wollen.
Richter sah Entlassung als nicht gerechtfertigt an
Vor dem Landesarbeitsgericht in Freiburg wurde der Fall am Dienstag in zweiter Instanz verhandelt. Nachdem Richter Christoph Tillmanns durchblicken ließ, dass er die Kündigung für nicht gerechtfertigt halte, aber beide Parteien das Arbeitsverhältnis nicht fortsetzen wollten, einigte man sich auf einen Vergleich: 25.000 Euro Abfindung plus eine Gehaltsnachzahlung in Höhe von mehreren Monatslöhnen soll die Frau erhalten. Letzterer Anteil muss noch genau berechnet werden, dürfte aber voraussichtlich bei 17.500 Euro liegen, so dass in Summe 42.500 Euro für die Ex-Angestellte herausspringen.
Der Fall der Frau hatte weit über Deutschlands Grenzen hinaus für Aufsehen gesorgt, zumal es kurz nacheinander noch zwei ähnlich gelagerte Entlassungen gab: In Dortmund wurde einer 59-jährigen Sekretärin nach 34 Jahren gekündigt, weil sie an einem nicht für sie bestimmten kalten Büffet genascht hatte. Und in Berlin bekam eine Supermarkt-Kassiererin die "Fristlose" wegen des Unterschlagens von Pfandbons im Wert von 1,30 Euro.
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