Fünf wuchtige Messerstiche im Bereich von Herz Lunge haben im November des Vorjahres das Leben der 75-jährigen Elfriede T. im Bezirk Mattersburg beendet. Ein 32-Jähriger Burgenländer, der damals zugestochen hatte, wurde am Dienstag im Landesgericht Eisenstadt nicht rechtskräftig zu 20 Jahren Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. Der Nachbar, psychisch krank, dürfte sie wegen eines Polsters attackiert haben ...
Der Mann, der, wie er dem Geschworenensenat schilderte, einige Male dem Opfer im Garten ausgeholfen hatte, hatte sich am Tag der Tat in den Keller des Hauses in der Ortschaft Rohrbach begeben, wo er auf die 75-jährige Frau traf. Wortlos habe er „wieder und wieder und wieder“ auf sie eingestochen, schilderte Anklägerin Verena Strnad den Hergang aus der Sicht der Staatsanwaltschaft. Die Pensionistin habe nicht entkommen können, weil sie nach dem ersten Stich rückwärts in einen Plastiktrog gefallen sei.
Im Spital gestorben
Der Angeklagte leidet laut einem Gutachten an einer schwerwiegenden schizoiden Persönlichkeitsstörung. Diese sei für die Tat handlungsbestimmend gewesen, weshalb die Staatsanwältin die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragte. Schließlich habe die Frau es trotz der lebensgefährlichen Verletzungen geschafft, sich ins Obergeschoß zu schleppen und noch telefonisch um Hilfe zu rufen. Doch die 75-Jährige sei trotz aller intensivmedizinischen Maßnahmen am selben Tag im Spital ihren Verletzungen erlegen.
Triebhaften Beziehung zu Kopfpölstern
„Die Tat ist weder zu entschuldigen noch wiedergutzumachen“, von einem „gezielten Mord“ sei man aber „weit entfernt“, sagte Verteidigerin Maria Münzenrieder. Der 32-Jährige leide seit der Geburt am sogenannten Klinefelter-Syndrom, das bei ihm erhebliche emotionale Probleme verursache. Der Angeklagte leide laut einem Sachverständigen an einer triebhaften Beziehung zu Kopfpolstern.
Wenn der 32-Jährige Polster sehe, verspüre er den Drang, diese zu berühren. „Er wollte niemand umbringen, es ging ihm rein um diese Polster“, sagte die Verteidigerin. Im Keller habe er Polster gefunden, „die ihn in diesen nervösen Erregungszustand führten.“
Wenn jemand zur Tatzeit eine heftige Gemütsbewegung wie Zorn oder Hass verspüre, heiße dies nicht, dass er deswegen einen Mord begangen habe, argumentierte die Anwältin in Richtung Totschlag. Ihr Mandant habe sich „in einem Ausnahmezustand befunden“. Anwalt Klaus Philipp machte für Familienangehörige des Opfers Trauerschmerzensgeld und Therapiekosten im Gesamtausmaß von knapp 50.000 Euro geltend.
Wie auf „Sandsack“ eingestochen
Als er zugestochen habe, habe er sich gefühlt, „wie wenn ich in einen Sandsack stechen tät“, beantwortete der 32-Jährige die Frage von Karin Lückl, der Vorsitzenden des Geschworenensenats, nach seinem damaligen Gefühlszustand. In den Keller sei er gegangen, „weil ich noch schauen wollte, ob dort drinnen Polster gelagert sind“, schilderte er. Er habe Schaumstoffpolster zerschneiden wollen, auf die er stark reagiert habe.
Die 75-Jährige habe er zuerst oben gehört, bevor sie Minuten später in den Keller gekommen sei. „Er hat mit dem Messer in der Hand zehn Minuten auf sie gewartet. Er hätte die Polster nehmen und gehen können - niemand hätte gewusst, wer es war“, sagte die Staatsanwältin in ihrem Schlussplädoyer. „Der triebhafte Drang hat ihn in den Keller gezwungen. Das war der Grund, dass er hingegangen ist und nicht ein gezielter Mord“, hielt ihr die Verteidigerin entgegen.
Die Geschworenen sprachen den Burgenländer mit 8:0 Stimmen schuldig. Der 32-Jährige muss an mehrere Verwandte des Opfers einen insgesamt fünfstelligen Betrag zahlen, der sich vor allem aus Trauerschmerzensgeld und Ersatz für den erlittenen Schockschaden zusammensetzt. Die Verteidigerin und die Anklägerin gaben nach dem Urteil ebenso wie der Anwalt der Privatbeteiligten keine Erklärung ab. Das somit nicht rechtskräftige Urteil: 20 Jahre Haft und Einweisung in eine Anstalt!
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