Horror statt Schönheit für eine Kundin in einem Beauty-Studio in Leonding bei Linz: Bei einer kostenlosen Probebehandlung erlitt eine 38-Jährige einen Sehverlust, musste in der Uniklinik Linz behandelt werden. Beide Augen sind schwer geschädigt, eine Operation nötig. Dauerfolgen sind laut Polizei, die wegen Körperverletzung ermittelt, zu befürchten. Die Betreiber und Angestellten des falsch angemeldeten Studios hatten weder Ausbildung noch Befähigungsnachweis.
Die 38-Jährige unterzog sich einer kostenlosen kosmetischen Probebehandlung in einem Beautystudio in Leonding im Bezirk Linz-Land. Dabei sollten mit hochkonzentriertem Ultraschall Falten und Fettgewebe behandelt werden. Durch die Behandlung im Gesichtsbereich, speziell rund um die Augen, erlitt die 38-Jährige einen Sehverlust und suchte daher einen Arzt auf.
„Einzigartige Verletzung“
Da es sich um eine laut Ärzten bislang „einzigartige Verletzung“ handelt, wurde die Behandlung von einem Spezialisten im MedCampus III übernommen. Die Dauer der Gesundheitsbeeinträchtigung ist nicht abzusehen, fest steht jedoch, dass es sich um gravierende Dauerfolgen handeln könnte.
Ausbildung und Anmeldung fehlten
Obwohl das Ultraschallgerät für kosmetische Behandlungen verwendet wird, ist es nicht als Medizinprodukt eingestuft. Weiters war für das Beautystudio kein „reglementiertes Gewerbe“ angemeldet und es hatten der Inhaber des Gewerbes und die Angestellte weder eine Befähigungsprüfung noch einen einschlägigen Lehrberuf erlernt.
Seitens der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land wird das Vorliegen etwaiger Verwaltungsübertretungen nach der Gewerbeordnung geprüft.
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