VW-Oberhäupter müssen doch (noch) nicht aussagen
Der Einzelrichter hat das Verfahren danach nicht unterbrochen, um etwa das Ergebnis für Klagenfurt abzuwarten. Er möchte möglichst rasch mit der Materie des Prozesses beginnen. Dennoch wird der geplante Verhandlungstermin am 5. Juli wohl nicht stattfinden, denn der VW-Konzern dürfte gegen die Zuständigkeit Rechtsmittel einlegen. Diese Möglichkeit besteht, sobald der Richter seine Zuständigkeit schriftlich vorgelegt hat. Das dürfte in den kommenden Wochen passieren. Dann entscheidet das Oberlandesgericht Graz über die Zuständigkeit.
Die Verhandlung am 5. Juli wäre übrigens äußerst spannend geworden. Denn der Richter hatte die Oberhäupter des VW-Konzerns in den Zeugenstand geladen.
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