Die EU-Kommission ist mit der EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zufrieden, deren Inkrafttreten sich am 25. Mai zum ersten Mal jährt. Fast 145.000 Beschwerden von Bürgern seien seither bei den Datenschutzbehörden der EU-Länder eingegangen, hieß es am Mittwoch.
Den Menschen mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten zu verleihen, sei das Hauptziel der Richtlinien, erklärten EU-Justizkommissarin Vera Jourova und der für den Digitalen Binnenmarkt zuständige EU-Kommissionsvizepräsident Andrus Ansip. Fast sieben von zehn befragten Personen geben demnach an, von der neuen Datenschutz-Grundverordnung gehört zu haben und fast sechs von zehn Personen wissen nun, dass eine Datenschutzbehörde in ihrem Heimatland existiere. 2015 seien es nur knapp vier gewesen, teilte die Kommission mit und bezeichnete das steigende Bewusstsein für Datenschutz als „sehr ermutigendes Zeichen“.
Fast 90.000 Fälle von Datenweitergabe
Unternehmen meldeten laut den Informationen der Kommission fast 90.000 Fälle, in denen in ihrer Verantwortung liegende Daten versehentlich oder unrechtmäßig weitergegeben wurden. Die neue EU-Datenschutzbehörde habe zudem bisher mehr als 400 grenzüberschreitende Fälle registriert, hieß es.
Die DSGVO verleiht den Datenschutzbehörden das Recht, Strafen in Höhe von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens zu verhängen. So wurde in Frankreich Google zu 50 Millionen Euro wegen fehlender Zustimmung zu Werbung verurteilt, in Deutschland ein sozialer Netzwerkbetreiber zu 20.000 Euro wegen fehlender Sicherung von Benutzerdaten, und in Österreich ein Wettbüro wegen illegaler Videoüberwachung zu 5280 Euro.
EU sieht Unternehmen als Profiteure
Unternehmen profitieren nach Ansicht der EU-Kommission davon, dass es ein EU-weit einheitliches Regelwerk gibt. Sie hätten im Datenbereich für Ordnung gesorgt, was zu „mehr Datensicherheit und einer vertrauensvollen Beziehung zu ihren Kunden“ geführt habe. Zudem wirke sich die DSGVO über die Grenzen der Union aus, verlautete aus Brüssel, was an neu geschaffenen Datenschutzgesetzen auf anderen Erdteilen erkennbar sei. „Eine solche Annäherung bietet neue Möglichkeiten zur Förderung von Datenflüssen, die auf Vertrauen und Sicherheit beruhen.“
Die Erfüllung der Richtlinien sieht die EU als einen dynamischen Prozess an. Jourova und Ansip riefen die EU-Länder dazu auf, die DSGVO zu respektieren. Oberste Priorität sei auch für die Kommission, „die ordnungsgemäße und gleiche Umsetzung in den EU-Mitgliedsstaaten zu sichern“. Bei der Datenschutz-Grundverordnung handelt es sich um eine Verordnung der EU und damit um einen verbindlichen Rechtsakt, der in allen Mitgliedsländern direkt anzuwenden ist. Die Anpassung der nationalen Gesetzgebung ist dafür jedoch notwendig. Bis auf Griechenland, Slowenien und Portugal haben alle EU-Länder diese Maßnahme bereits getroffen.
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