Die Bundesverfassung sieht vor, dass kein Regierungsamt unbesetzt bleibt - auch nicht nach einem Regierungssturz, wie er am Montag im Parlament passiert ist. Die wichtigste Rolle in diesem Szenario spielt Alexander Van der Bellen. Der Bundespräsident hat im Falle des Falles nur zwei Möglichkeiten.
Nachdem am Montag wie erwartet der gesamten Regierung das Misstrauen ausgesprochen wurde, hat Bundespräsident Alexander Van der Bellen zwei Möglichkeiten: Er kann die abberufenen Amtsträger, Staatssekretäre oder höheren Beamten für ein paar Tage mit der Weiterführung der Geschäfte betrauen oder gleich eine neue Regierung ernennen.
Die letzte Variante scheint allerdings wenig wahrscheinlich, denn die Ernennung neuer Minister ist nur auf Vorschlag des neuen Bundeskanzlers möglich. Demnach müsste Van der Bellen zunächst einen neuen Kanzler finden und in Absprache mit diesem neue Minister aussuchen.
Fix ist jedenfalls, dass alle Ministerien, wie sie im Ministeriengesetz festgeschrieben sind, besetzt werden müssen, wobei ausnahmsweise ein Minister auch zwei Ressorts leiten könnte.
In Frage kommen nicht nur leitende Beamte
Dass nach einem Misstrauensvotum gegen die ganze Regierung nur leitende Beamte der betreffenden Ministerien die Ressorts übernehmen können, ist nicht richtig. Es könnten leitende Beamte vorübergehend mit der Amtsführung betraut werden, das ist aber keine Muss-Bestimmung.
Kronen Zeitung
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