Ein Salzburger ist am Montag am Landesgericht Salzburg wegen kinderpornografischer Darstellungen nicht rechtskräftig zu neun Monaten Haft auf Bewährung und einer unbedingten Geldstrafe von 1440 Euro verurteilt worden. Laut Anklage soll der 40-Jährige 91.000 einschlägige Bild- und Videodateien von Minderjährigen und Unmündigen gespeichert und zum Teil weitergeleitet haben.
Die Staatsanwaltschaft grenzte den Tatzeitraum von August 2013 bis Oktober 2018 ein. Der bisher unbescholtene, ledige Angeklagte, der das Urteil annahm, zeigte sich beim Prozess reumütig geständig. Er habe den Tod seines Vaters vor zehn Jahren „nicht ganz verkraftet“, nicht mehr gearbeitet und sei immer mehr in eine virtuelle Parallelwelt abgedriftet. „Es ist immer intensiver geworden. Ich hatte eigentlich mit meinem Leben schon abgeschlossen. Ich habe die Wohnung nicht mehr verlassen, ich war 24 Stunden sieben Tage zu Hause“, sagte er zu Richter Christian Hochhauser.
Eine so große Datenmenge wie in der Anklage beziffert habe der Beschuldigte nicht auf Datenträger gespeichert, das sei in dem Tateizeitraum rechnerisch unmöglich, erklärte Verteidiger Paul Linsinger. Der 40-Jährige gab dann noch an, er habe die meisten der gespeicherten pornografischen Dateien nicht an andere Personen weitergeleitet, sondern nur vereinzelt Daten in einschlägige Internet-Foren gestellt. Teilweise seien Dateien doppelt oder dreifach auf seinem Datenträger vorhanden gewesen. Zudem habe er „geparkte Archive“, die er von mehreren Leuten erhalten habe, zwar abgespeichert, diese aber nicht angesehen. Auch habe er selbst weder Minderjährige noch Unmündige sexuell missbraucht.
Beschuldigter begab sich in Behandlung
Nach der Hausdurchsuchung begab sich der Beschuldigte vor einem halben Jahr in psychotherapeutische Behandlung. „Ich möchte jetzt alles tun, dass es nie wieder dazu kommt“, beteuerte der Salzburger. Die Anklage sei sein Rettungsanker gewesen, erklärte der Verteidiger. Der Mann habe erkannt, dass es so nicht weitergehen könne. Seit zwei Monaten sei er auf Arbeitssuche. „Ich habe jetzt wieder Lebensmut bekommen“, sagte der 40-Jährige.
Der Richter ging in dem Urteil von „mehreren zig-tausend kinderpornografischen Dateien“ aus. Um wie viele Dateien es sich genau handelte, lasse sich nicht feststellen, die Polizei habe aufgrund der Datenmenge die Anzahl hochgerechnet. Hochhauser verhängte nicht nur die Kombinationsstrafe, sondern erteilte auch eine Weisung auf psychotherapeutische Behandlung und eine Bewährungshilfe. Der Strafrahmen reichte bis zu drei Jahren Haft. Staatsanwalt Leon-Atris Karisch gab nach dem Urteil keine Erklärung ab.
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