Wer eine Unterkunft über Online-Vermittlungsplattformen wie Airbnb vermietet, muss das in Tirol künftig melden. Bei einem Verstoß gegen diese Anzeige- und Registrierungspflicht drohen Geldstrafen bis zu 5000 Euro. Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde am Dienstag von der schwarz-grünen Landesregierung beschlossen.
„Online-Marktplätze für Vermietungen wie etwa Airbnb entziehen dem Wohnungsmarkt zunehmend privaten Wohnraum“, sagte ÖVP-Landeshauptmann Günther Platter. Dieses Phänomen habe sich nicht nur in anderen europäischen Hauptstädten aufgetan, „sondern hat sich auch in Tirol in den letzten zehn Jahren zunehmend verschärft“, betonte Platter.
Bis zu 5000 Strafe bei Verwaltungsübertretung
Mit der Novelle des Aufenthaltsabgabengesetzes will das Land künftig alle Unterkünfte in Tirol erfassen. „Es ist nämlich nicht einzusehen, warum heimische Hotelbetriebe Abgabepflichten zu leisten haben, gewisse private Vermieter von Online-Angeboten hingegen nicht“, meinte der Landeshauptmann und Tourismusreferent. Mit dem Gesetz wolle man Chancengleichheit schaffen. Jeder Unterkunftgeber müsse sich demnach beim jeweiligen Tourismusverband registrieren lassen.
Wer das nicht tut, begehe eine Verwaltungsübertretung, die von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von bis zu 5000 Euro bestraft wird, hieß es zu den Konsequenzen. Der Gesetzesentwurf wird nun dem Tiroler Landtag vorgelegt.
Bundesweite Meldepflicht angestrebt
Noch im April hatte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) angekündigt, eine bundesweite Meldepflicht für Airbnb und eine Registrierungspflicht für Vermieter einführen zu wollen. Laut Köstinger wollte man eine geplante EU-Richtlinie, wonach Buchungsplattformen alle Buchungen und Umsätze den Behörden bekannt geben müssen, bereits 2020 umsetzen.
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