Ihre ersten Maßnahmen

So spart Neo-Kanzlerin Bierlein Ministerposten ein

Österreich
31.05.2019 14:49

Noch sind nicht viele Namen der bevorstehenden neuen Übergangsregierung bekannt, doch bereits jetzt steht fest, dass diese kleiner wird als Türkis-Blau. Schon das aktuelle Kabinett wurde im Zuge der Regierungsumbildungen der vergangenen Tage verkleinert. Die Beamtenregierung von Neo-Kanzlerin Brigitte Bierlein wird voraussichtlich auf weitere Posten verzichten.

Mit dem Ausscheiden der blauen Regierungsmitglieder nach dem Bruch der türkis-blauen Koalition wurden bereits die Posten von Vizekanzler Heinz-Christian Strache und Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs eingespart. Nach der Abwahl der ersten Übergangsregierung unter Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wurde auch noch der Posten von Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP), die für das EU-Parlament kandidiert hat und ohnehin aus der Regierung ausgeschieden wäre, gestrichen.

Clemens Jabloner: Paradejurist in Pension als Justizminister (Bild: APA/Herbert Neubauer)
Clemens Jabloner: Paradejurist in Pension als Justizminister

Außerdem wurde auf einen Vizekanzler verzichtet. Diesen wird es unter Kanzlerin Bierlein zwar wieder geben, doch wird diese Position gleichzeitig Justizminister Clemens Jabloner (Bild oben) besetzen. Ein Posten wird damit voraussichtlich eingespart, weil die Beamten und der Sport, die unter Strache als Vizekanzler ein eigenes Ministerium waren, nun wohl auf andere Ressorts aufgeteilt werden.

Außenminister Alexander Schallenberg (Bild: BMI/Alexander Tuma)
Außenminister Alexander Schallenberg

Kanzleramtsminister-Posten wird eingespart
Ebenfalls gestrichen wird der Posten von Kanzleramtsminister und EU-Minister Gernot Blümel (ÖVP). Der von Bierlein nominierte Außenminister Alexander Schallenberg (Bild oben) wird nämlich Außen- und Europaminister. Ob für diese Rochade eine Änderung des Bundesministeriengesetzes nötig ist, ist noch unklar. Grundsätzlich kann ein Minister mit der Führung mehrerer Ressorts betraut werden. Das würde per se keine Änderung des Bundesministeriengesetzes voraussetzen.

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