Rechtsanwalt Dr. Wolfgang List über den Druck der APG auf die Grundbesitzer. Und wie der Verein Advofin dafür sorgt, dass keine Kosten entstehen.
Die APG drängt darauf, dass Grundbesitzer endlich ihr Areal für die Freileitung hergeben, müssen sie nun unterschreiben?
Kein Grundbesitzer muss das tun. Denn weniger als ihm die APG für seinen Grund bisher geboten hat, kann er nicht bekommen. Da empfiehlt es sich schon abzuwarten, bis das Höchstgericht entschieden hat.
Steigen dadurch für Betroffene nicht Risiko und die Anwaltskosten?
Nein: Bisher gibt es ja nur eine Grundsatzvereinbarung. Sobald bei einer ersten Enteignungsverhandlung alles auf dem Tisch liegt, haben wir eine Basis, um über weitere Schritte zu entscheiden.
Das könnte dann die Prozess-Finanzierungsgesellschaft Advofin übernehmen?
Genau. Diese Gesellschaft hat ja schon 2300 WEB-Kläger in Salzburg vertreten und sie klagt momentan den ORF, weil der 3,3 Millionen Kunden ungerechtfertigt 300 Millionen an Mehrwertsteuer verrechnet hat.
Für betroffene Grundeigentümer würden durch eine Advofin-Vertretung keine Kosten entstehen?
Nein. Basis ist das aktuelle Entschädigungsangebot. Von jenem Betrag, der darüber hinaus erstritten wird, behält Advofin ein Drittel für sich. So wird das Ganze finanziert. Für Klienten fallen in diesem Fall also keine Anwaltskosten an.
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