Der neue Innenminister Wolfgang Peschorn setzt gleich im ersten Ministerrat am Mittwoch eine Initiative: Beschlossen wird eine Verordnung, mit der Sri Lanka von der Liste sicherer Asyl-Herkunftsländer gestrichen wird. Begründet wird dies mit der angekündigten Wiederaufnahme der Vollstreckung von Todesurteilen. Die Möglichkeit für Fragen an die neuen Minister wird es nicht geben - weder vor der Regierungssitzung noch nachher, denn das übliche Pressefoyer entfällt. Lediglich ein Fototermin zu Beginn der Sitzung um 8 Uhr ist angesetzt.
Wichtigster Beschluss ist die Streichung Sri Lankas von der Liste der sicheren Herkunftsländer. In dem Inselstaat bestand bis vor Kurzem ein Moratorium auf die Todesstrafe. „Eine detaillierte Überprüfung der Situation durch die Staatendokumentation ergab, dass aufgrund gesicherter Informationen davon auszugehen ist, dass die Todesstrafe in absehbarer Zeit wieder vollstreckt wird. Aufgrund der geänderten Sachlage erfüllt Sri Lanka somit derzeit die Voraussetzungen eines sicheren Herkunftsstaates nicht mehr“, heißt es in dem Verordnungs-Entwurf Peschorns. Für Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern kann ein beschleunigtes Asylverfahren durchgeführt und es kann leichter abgeschoben werden.
Sri Lanka wird damit in keinem EU-Land mehr als sicher geführt
Die Streichung Sri Lankas von dieser Liste hat das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl empfohlen. In dem der APA vorliegenden Bericht des BFA wird darauf hingewiesen, dass Drogenhandel in Sri Lanka schon lang mit der Todesstrafe belegt ist, allerdings wurden seit 1976 alle Todesurteile in lebenslange Haftstrafen umgewandelt. Das Justizministerium des Landes habe jedoch am 23. Jänner einen Zeitplan zur Vollstreckung der Todesstrafen veröffentlicht. Mit Stand Dezember 2017 befanden sich 68 wegen Drogenvergehen zum Tode verurteilte Personen in Haft. Das BFA verweist auch darauf, dass Sri Lanka in keinem anderen EU-Land mehr als sicherer Herkunftsstaat geführt werde.
Neben den allermeisten Ländern der westlichen Welt, nicht aber den USA (wegen der dort verhängten Todesstrafe), gelten Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mongolei, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Albanien, Ghana, Marokko, Algerien, Tunesien, Georgien, Armenien, Ukraine, Benin, Senegal, Uruguay, Namibia und Südkorea als sichere Herkunftsländer.
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