Ein 22-jähriger Deutscher ist am Freitag im Landesgericht Leoben wegen versuchten Mordes und schweren Raubes nicht rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Mann soll am 30. November des Vorjahres einen 48-Jährigen aus dem obersteirischen Langenwang bei einem privaten Autoverkauf mit einem Messer attackiert und lebensgefährlich verletzt haben. Das Opfer musste mehrfach reanimiert werden.
Nach der Messerattacke war der Verdächtige einen Tag später in Salzburg festgenommen worden und legte zunächst ein Geständnis ab. Motiv war offenbar ein Streit um den Preis beim Verkauf des Gebrauchtwagens.
Der 48-jährige Steirer hatte sein Auto privat zum Verkauf angeboten. Der in Salzburg wohnhafte deutsche Interessent kam, um sich den Wagen anzuschauen. Während der Verhandlungen um die Verkaufsmodalitäten gab es Streit zwischen Verkäufer und Käufer. Plötzlich zückte der 22-Jährige ein Messer und fügte dem Steirer zahlreiche Messerstiche zu. Danach flüchtete er mit dem Transporter, den er kaufen hatte wollen.
Opfer mehrfach reanimiert
Der Schwerverletzte schaffte es noch, sich zu einer Nachbarin zu schleppen, die die Einsatzkräfte alarmierte. Das Opfer musste während der Notversorgung mehrfach reanimiert werden. Im Krankenhaus in Bruck an der Mur wurde er stundenlang operiert. Der 48-Jährige hatte multiple Stichverletzungen in mehreren Körperbereichen erlitten.
Am Arbeitsplatz festgenommen
Die Polizei hatte am Tatort diverse Unterlagen zu dem geplanten Autoverkauf sichergestellt. Daraus gingen Name und Wohnort des mutmaßlichen Täters hervor. So wurde er rasch gefunden. Der 22-Jährige wurde an seinem Arbeitsplatz in der Stadt Salzburg festgenommen. Er war sogar mit dem Transporter des Opfers in die Arbeit gefahren.
„Ich hatte ein Blackout“
Vor Gericht bekannte sich der Deutsche des versuchten Mordes nicht schuldig. Er gestand lediglich einen schweren Raub und sprach von einem „Blackout“.
Urteil nicht rechtskräftig
Nach nicht ganz zwei Stunden Beratung verurteilten die Geschworenen den 22-jährigen Deutschen wegen versuchten Mordes und schweren Raubes zu einer lebenslangen Haftstrafe. Der Angeklagte bat um drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
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