Nach einer Verbandsklage durch die Arbeiterkammer wegen rechtswidriger Klauseln und Geschäftspraktiken bekommen Kunden von „Amazon Prime“ die Preiserhöhung aus dem Jahr 2017 auf Verlangen zurück.
Das teilte die AK am Donnerstag mit. Ebenfalls rückerstattet wird die zu Unrecht eingehobene Rechnungsgebühr von 1,51 Euro. Geschenkgutscheine und Geschenkkarten sind nunmehr zehn Jahre gültig.
AK klagte wegen rechtswidriger Klauseln
Die AK hatte erfolgreich eine Verbandsklage gegen Amazon wegen zehn rechtswidriger Klauseln sowie zwei Geschäftspraktiken geführt und dann mit Amazon über die Umsetzung der Urteile verhandelt.
Amazon hatte den Preis für das Prime-Angebot ab Februar 2017 von 49 auf 69 Euro (beim Studententarif von 24 auf 34 Euro) erhöht. Diese Preiserhöhungen erhalten die Kunden jetzt von Amazon auf Verlangen zurück. Bei einer Mitgliedschaft für zwei Jahre beträgt die Rückerstattung in Summe 40 Euro (beim Studententarif 20 Euro).
Kunden können Ansprüche bis 30. Juni geltend machen
Die Rückerstattung erfolgt wahlweise auf das im Kundenkonto hinterlegte Zahlungsmittel oder in Form eines Amazon Einkaufsgutscheins, den sie zehn Jahre lang einlösen können. Betroffene Kunden können ihre Ansprüche bis 30. Juni 2019 geltend machen.
Geschenkgutscheine und Geschenkkarten, die vor dem 1. Juli 2014 ausgestellt wurden, waren ursprünglich nur drei Jahre lang gültig, jetzt wurde die Gültigkeit auf zehn Jahre verlängert.
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