„Weiß, wo sie wohnt“

Schüler (17) bedrohte seine Lehrerin – verurteilt!

Österreich
14.06.2019 14:18

Ein Schüler hat am Freitag bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg wegen gefährlicher Drohung einen Schuldspruch unter Vorbehalt einer Strafe erhalten. Die Staatsanwaltschaft warf dem 17-Jährigen vor, er habe am 8. Februar im Unterricht zu einer Lehrerin gesagt, er werde sich überlegen, wie er einer anderen Lehrerin wehtun könne. Er kenne ihr Facebook-Profil und wisse, wo sie wohne.

Der Beschuldigte sagte zu Strafrichter Thomas Tovilo-Moik, er könne sich nicht daran erinnern, eine Drohung ausgesprochen zu haben. Falls er doch so etwas geäußert habe, tue es ihm leid und er bitte dafür um Entschuldigung. Er sei an dem Zeugnistag etwas traurig und aufgebracht gewesen, weil er Fünfer hatte. Ein „Nicht genügend“ stammte von der Lehrerin, die laut Anklage bedroht wurde.

(Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)

„Er wollte Aufmerksamkeit“
Die zwei Lehrerinnen der Handelsakademie im Land Salzburg wurden am Freitag als Zeuginnen befragt. Eine der beiden Frauen bestätigte gegenüber dem Richter, dass sie die Drohung seitens des Burschen im Unterricht gehört habe. „Er wollte in dem Fall Aufmerksamkeit, auch gegenüber der Klasse. Er ist aus meiner Sicht gerne der Klassenclown.“ Die offensichtlich bedrohte Lehrerin erklärte, dass sie sich im Unterricht von dem Schüler nicht bedroht fühle. Sie gab allerdings zu bedenken, dass sie nicht wirklich wisse, „wie er tickt“ und ob er ihre Privatadresse kenne.

(Bild: EPA (Symbolbild))

„Gibt keinen Grund, vor mir Angst zu haben“
„Es gibt keinen Grund, vor mir Angst zu haben“, beteuerte der Angeklagte in Anwesenheit der beiden Lehrerinnen. Verteidiger Franz Linsinger hatte auf Freispruch plädiert. Der Bursch habe nie die Absicht gehabt, gegen die Lehrerin etwas zu unternehmen. Die Sache hätte in der Schule erörtert werden sollen und nicht vor das Landesgericht gehört, betonte der Rechtsanwalt. Der Angeklagte, der ankündigte, die Schule beenden und eine Lehre beginnen zu wollen, nahm das Urteil an. Der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel.

Der Richter hat den Ausspruch einer Strafe unter einer dreijährigen Probezeit vorbehalten und eine Bewährungshilfe angeordnet. Hält sich der Beschuldigte daran und begeht in dieser Zeit keine weiteren Straftaten, bekommt er tatsächlich keine Strafe und die Verurteilung scheint nicht in der Strafregisterauskunft auf.

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