Zwölf Jahre Haft und eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher waren am Freitag am Landesgericht Korneuburg das Resultat eines Prozesses gegen einen Polizisten. Der 54-Jährige wurde nicht rechtskräftig unter anderem wegen versuchten Mordes, Körperverletzung und schwerer Nötigung schuldig gesprochen. Er soll mit einem Revolver auf seine Ehefrau geschossen haben.
Im Zentrum der Geschworenenverhandlung standen die Geschehnisse in der Nacht auf den 21. Dezember 2018. Nach einer gemeinsamen Lokaltour hielt das spätere Opfer den Pkw des nunmehr suspendierten Beamten vor dessen Haus im Bezirk Gänserndorf. Die seit Jahren an getrennten Wohnorten lebenden Eheleute waren beide alkoholisiert.
„Einmal einen Schock verpassen“
Der 54-Jährige soll anschließend vom Beifahrersitz aus mit einem Revolver der Marke Smith & Wesson, Kaliber .357 Magnum, auf seine Ehegattin gefeuert haben. Er habe gewollt, dass die Frau bei ihm schläft, und sich über den „Zickzackkurs“ seiner Partnerin - die sich darauf nicht festlegen wollte - geärgert. Die Waffe hatte der Mann eigenen Angaben zufolge bereits rund 14 Tage in dem Wagen mitgeführt. Beim Betätigen des Abzugs habe er sich gedacht, „wenn mich die Frau nicht ernst nimmt, werde ich ihr jetzt einmal einen Schock verpassen“, sagte der Beschuldigte. Der Angeklagte habe absichtlich vorbeigeschossen, betonte Verteidiger Rudolf Mayer. Das Opfer widersprach diesen Äußerungen: „Wenn er mich schrecken hätte wollen, hätte er in den Fußraum runtergeschossen.“
Der Schuss verfehlte die Frau laut Anklage nur, weil diese instinktiv ihren Kopf und ihren Körper zurückbewegte und in den Fahrersitz presste, als sie die Waffe sah. „Ich habe mehrere Schutzengel gehabt“, meinte das Opfer, das ein Knalltrauma mit Tinnitus im rechten Ohr erlitt.
Regelmäßige Drohungen
Der Vorfall im Pkw hatte eine jahrelange Vorgeschichte: Der Polizist soll seine Frau regelmäßig mit dem Umbringen bedroht haben. Auch gegenüber den drei Kindern gab es der Anklage zufolge ähnliche Äußerungen, zudem schlug der Mann seine beiden Töchter und seinen Sohn wiederholt. Zu diesen Taten bekannte sich der außer Dienst gestellte Polizist schuldig.
Der Sachverständige Werner Brosch attestierte dem 54-Jährigen eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit schweren Auswirkungen auf mehrere Lebensbereiche und schlechter Prognose. Die Voraussetzungen einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch würden bestehen, hielt der Gutachter fest. Dieser Ansicht folgte das Geschworenengericht.
Mehrere Verbrechen
Bei der Strafbemessung wurden der bisher ordentliche Lebenswandel und die bereits geleistete Schadensgutmachung von 25.000 Euro an das Opfer mildernd gewertet. Hinzu kamen das teilweise abgelegte Geständnis und die Tatsache, dass es beim Versuch geblieben war. Als erschwerend wurde der Richterin zufolge das Zusammentreffen mehrerer Verbrechen und Vergehen erachtet.
Der Polizist wurde neben Haft und Einweisung auch zur Zahlung von jeweils 10.000 Euro an seine beiden Töchter verurteilt. Der Verteidiger erbat sich Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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