Anwalt mahnte User ab

Pornos gedreht, von Klagen gelebt: 14 Jahre Haft!

Digital
17.06.2019 16:54

Ein US-Anwalt, der über Jahre hinweg Pornos produziert hat, um diese in Tauschbörsen hochzuladen und dann von den Nutzern hohe Schadensersatzsummen wegen der illegalen Downloads zu fordern, muss für 14 Jahre hinter Gitter. Das Gericht sprach von „nahezu unberechenbaren“ Schäden, die der Anwalt und sein Komplize der amerikanischen Rechtsprechung zugefügt hätten.

Die Vorgeschichte: Bereits vor zwei Jahren flogen der Anwalt Paul Hansmeier und sein Komplize John Steele mit einer raffinierten Trickbetrügerei auf. Ursprünglich von Porno-Produzenten für die Jagd auf Copyright-Sünder engagiert, zogen die beiden Juristen über mehrere Jahre ein Porno-Betrugsnetzwerk hoch

(Bild: APA/dpa/Felix Kästle)

Pornos hochgeladen, Downloader verklagt
Sie kauften Rechte an Pornofilmen und sollen auch selbst welche in Auftrag gegeben haben, um diese in Tauschbörsen hochzuladen und Downloader anschließend mit Copyright-Klagen zu überziehen. Zumeist kam es zum außergerichtlichen Vergleich, bei dem die Downloader jeweils mehrere Tausend Dollar an die Anwälte zahlten. 

Von 2010 bis 2013 sollen die Anwälte sich auf diesem Weg mehr als sechs Millionen Dollar ergaunert haben, berichtet „Ars Technica“. Es dauerte Jahre, bis die Anwälte aufflogen. Ende 2017 wurde schließlich der Prozess gegen sie eröffnet. Nun hat ein Gericht in Minneapolis ein Urteil gesprochen. 

(Bild: thinkstockphotos.de)

14 Jahre Haft für Hansmeier
Hansmeier wurde zu einer Schadensersatzzahlung von 1,5 Millionen US-Dollar und 14 Jahren Haft verurteilt. Hansmeier beteuerte noch bis August 2018 seine Unschuld. Steele hatte bereits 2017 gestanden, mit seinem Juristenkollegen in das Betrugsnetzwerk verstrickt gewesen zu sein. Ein Urteil gegen ihn wird im Juli erwartet.

Mit ein Grund für die hohe Strafe für Hansmeier: Weil es sich bei den beiden Betrügern um ausgebildete Juristen handelt, sei „nahezu unermesslicher Schaden“ für das amerikanische Rechtssystem entstanden, hieß es in der Urteilsbegründung.

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