Datenschutz in Schulen

Noten und Beurteilungen sind jetzt „top secret“

Österreich
23.06.2019 06:10

Die Zeiten ändern sich. Das Wortungetüm von der Datenschutzgrundverordnung hält jetzt in den österreichischen Klassenzimmern Einzug. Noten vorlesen? Streng verboten! WhatsApp? Geht gar nicht! Zum Datenschutz in der Schule.

Schularbeiten, Tests und Zeugnisse - das Schuljahr tritt österreichweit in seine heiße Phase. Doch Noten und Beurteilungen sind nach der neuen Datenschutzgrundverordnung „top secret“! Lehrer dürfen sie nicht vor den Augen und Ohren der Mitschüler bekannt gegeben. Zu diesem Schluss kommt die Universität Klagenfurt in einer aktuellen Arbeit. Mit Vorträgen und Schulungen bringt man das nun den Pädagogen nahe, um sie vor Gesetzesverletzungen zu bewahren.

„Ausnahmen nur bei Einwilligung“
Aber der Reihe nach. Stefanie Fasching vom Institut für Rechtswissenschaften an der Uni Klagenfurt (siehe unten) hat die wichtigsten Informationen für den korrekten Umgang mit dem Datenschutz für Pädagogen ausgearbeitet. Die Expertin erklärt: „Noten von schriftlichen Arbeiten dürfen nicht mehr vor der Klasse bekannt gegeben werden. Ausnahmen sind nur möglich, wenn es Einwilligungen gibt.“ Diese Einwilligung muss freiwillig sein. Kinder unter 14, also im Regelfall während der schulpflichtigen Jahre, brauchen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Das gilt auch für Klassenfotos.

WhatsApp am Smartphone? Unter 16 Jahren ist es verboten. (Bild: Uta Rojsek-Wiedergut)
WhatsApp am Smartphone? Unter 16 Jahren ist es verboten.

Auch WhatsApp ist auch verboten
Vorbei sind die Zeiten, als den Schülern das Schularbeitsheft aus drei Meter Entfernung zugeworfen wurde, begleitet von einem lauten Kommentar wie: „Du hast die Schularbeit versemmelt. Nicht genügend!“ Auch die in vielen Klassen zur Information über Ausflüge oder ausfallende Stunden gerne verwendeten WhatsApp-Gruppen seien bedenklich, meint Fasching. Das liege aber an dem zum Facebook-Konzern gehörenden Programm selbst. „Da die Geschäftsbedingungen von WhatsApp eine Nutzung unter 16 Jahren verbieten, ist diese Handy-Plattform im Schulbereich eigentlich unzulässig.“ An dieses Alterslimit hält sich zwar im Privaten niemand, im Schulbereich muss es aber beachtet werden, ausgenommen die letzten beiden Oberstufenklassen. Das Ministerium habe Alternativen wie info.sms, schoolfox oder schoolupdate zur Kommunikation freigegeben, so Fasching.

Der Wiener Bildungsdirektor Heinrich Himmer (Bild: APA/Georg Hochmuth)
Der Wiener Bildungsdirektor Heinrich Himmer

„Noten werden keine verlesen“
Eine Studie der Uni Klagenfurt (siehe oben) wirft Probleme auf, die für Wien keine sind. Wenn am Freitag die Zeugnisse verteilt werden, braucht kein Schüler befürchten, dass sein „Fleck“ durch die ganze Klasse gebrüllt wird. „An unseren Pflichtschulen werden keine Schulnoten verlesen. Das ist gängige Praxis“, erklärt ein Sprecher von Bildungsdirektor Heinrich Himmer (SPÖ). Wien halte sich an das geltende Schulunterrichtsgesetz. Sollten Änderungen gewünscht sein, müsste das vom Bildungsministerium verordnet werden. Aus Niederösterreich und Burgenland ist ganz Ähnliches zu hören. „Der Umgang mit Schülerdaten erfährt durch die Datenschutzverordnung im Wesentlichen keine Änderung. Ein erhöhter Schulungsbedarf seitens der Lehrer, IT-Beauftragten und Schulleitern wurde berücksichtigt“, heißt es.

(Bild: APA/HERBERT PFARRHOFER (Symbolbild))

Interview mit Stefanie Fasching vom Rechtsinstitut der Uni Klagenfurt:
„Es war eigentlich schon immer so!“

„Krone“: Was hat diese weltfremde Datenschutzregelung im Klassenzimmer verloren?
Stefanie Fasching: Das war eigentlich schon immer so, es hat sich nur niemand daran gehalten. Jetzt sind alle vielmehr sensibilisiert.

Was passiert, wenn es Verstöße dagegen gibt?
Vorgesehen sind enorm hohe Strafzahlungen, bis in die Millionen. Schulen sind von diesen Strafen ausgenommen.

Geht es nur um Schularbeiten oder auch um mündliche Prüfungen?
In den Datenschutz fallen alle schriftlichen Arbeiten - und alle Fächer. Also keine mündlichen Prüfungen und auch natürlich keine Zeugnisse, weil die im Regelfall ja nicht verlesen werden.

Auch WhatsApp darf nicht verwendet werden, wird es aber sehr oft. Geht es ohne diese Kommunikationsplattform?
Bei meinen Vorträgen quer durch alle Schulstufen, in denen ich über den Datenschutz aufkläre, habe ich noch keinen Schüler ohne Smartphone getroffen - oft das neueste und modernste Modell. Zu WhatsApp selbst gibt es Alternativen, die das Bildungsministerium empfiehlt.

Fritz Kimeswenger, Kronen Zeitung

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