Unsere Jobs lassen uns auch in der Freizeit nicht los. Das ist das Ergebnis einer Studie, derzufolge sich viele Österreicher - konkret sind es 55 Prozent - auch außerhalb der Bürozeiten zumindest gelegentlich mit beruflichen Dingen beschäftigen. Das größte Hindernis, die Freizeit völlig nach eigenen Wünschen zu gestalten, ist demnach für 48 Prozent, dass „zu wenig Zeit“ zur Verfügung steht. Vier von zehn Befragten gaben an, dass „Müdigkeit und Erschöpfung nach der Arbeitszeit“, eine gänzlich freie Freizeitgestaltung verhindere, 38 Prozent nannten in diesem Zusammenhang „familiäre und sonstige Verpflichtungen“.
Insgesamt ist etwa die Hälfte der 800 vom IFES-Institut im Auftrag der GPA-djp befragten Personen mit dem Ausmaß ihrer Freizeit zufrieden. Die Unzufriedenheit ist mit 35 Prozent dort am größten, wo eine variable Arbeitszeit gegeben ist, über die aber vom Dienstnehmer selbst nicht bestimmt werden kann. Bei der Gestaltung der Freizeit sind wiederum jene am zufriedensten, die ihre Arbeit variabel und selbstbestimmt gestalten können.
Frauen können sich in der Freizeit besser erholen als Männer
Die Angaben dazu, wie viel Freizeit an einem durchschnittlichen Arbeitstag bleibt, in der man ohne irgendwelche Verpflichtungen oder Erledigungen wirklich das tun kann, was man will, gehen ziemlich auseinander. Hier sagen deutlich mehr Frauen (42 Prozent) als Männer (31 Prozent), nur bis zu zwei Stunden Freizeit zu haben. 49 Prozent der Frauen wiederum geben an, sich in der Freizeit erholen zu können. Bei den Männern sind das nur 42 Prozent. Mitarbeiter mit fremdbestimmter variabler Arbeitszeit können sich am schlechtesten erholen. Bei der beruflichen Belastung in der Freizeit sind ebenfalls jene am meisten negativ betroffen, die eine variable und fremdbestimmte Arbeitszeit haben.
Häufig Absagen privater Termine wegen beruflicher Verpflichtungen
Die Vereinbarkeit privater Termine und beruflicher Verpflichtungen ist für Beschäftigte mit Kindern besonders schwierig, so ein weiteres Ergebnis der Untersuchung. 49 Prozent der Beschäftigten mit Kindern im Haushalt gaben an, häufig oder gelegentlich private Termine wegen kurzfristiger beruflicher Verpflichtungen absagen zu müssen.
Gewerkschaft fordert Rechtsanspruch auf Vier-Tage-Woche
Die Gewerkschaft bekräftigte ob der Studienergebnisse einige ihrer Forderungen, wie etwa den Rechtsanspruch auf eine Vier-Tage-Woche und die leichtere Erreichbarkeit der sechsten Urlaubswoche. Gefordert wird neben anderen Punkten auch einen Rechtsanspruch auf mindestens drei Wochen Urlaub in der schulfreien Zeit für Beschäftigte mit Kindern sowie Zuschläge bei kurzfristigem Einspringen.
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