Ein 33-jähriger soll im November des Vorjahres mit einem Steakmesser auf seine Ex-Lebensgefährtin losgegangen sein. Die Frau konnte die Stiche gegen ihren Oberkörper abwehren. Am Dienstag musste er sich dafür in Graz wegen versuchten Mordes vor einem Geschworenensenat gestanden. „Ich wollte nur mich töten“, beteuerte der Angeklagte, der sich selbst eine Stichwunde am Bauch zugefügt hatte. Das nicht rechtskräftige Urteil: drei Jahr Haft.
Der Bosnier war seit 2011 mit seiner Partnerin zusammen gewesen, das Paar hat zwei Kinder. „Er hat sie immer wieder geschlagen, beschimpft, die Reisepässe versteckt“, beschrieb Staatsanwalt Hansjörg Bacher. 2017 beendete die Frau die Beziehung, was er offenbar nicht wahrhaben wollte. Er lauerte ihr schließlich an ihrem Arbeitsplatz in der Annenstraße auf.
Als sie den Müll in einen Hof bringen wollte, ging er in der Hauseinfahrt auf sie los. „Ich töte dich, ich töte dich“, soll er gerufen und mit einem Steakmesser dreimal in Richtung ihres Oberkörpers gestochen haben. Das Opfer wehrte ihn ab, rannte weg und schrie um Hilfe. Der Mann stach sich in den Bauch und wurde dabei leicht verletzt.
Angeklagter fühlt sich nicht schuldig
„Der Staatsanwalt hat ein sehr schwarzes Bild gezeichnet“, bemerkte der Verteidiger. Für den Mordversuch „gibt es keinen objektiven Beweis, die Frau hat keinerlei Abwehrverletzungen“. In diese Richtung ging auch die Verantwortung des Beschuldigten, der sich nicht schuldig fühlte.
Nach seiner Schilderung war er ein liebevoller Hausmann, während seine Freundin arbeiten ging. Dass sie sich 2017 von ihm getrennt hat, wollte er nicht wahrhaben. „Sie hat nie etwas gesagt“, rechtfertigte er sich.
Messer „um mir selbst wehzutun“
Am 22. November 2018 wollte er eine Aussprache. „Warum haben Sie ein Messer mitgenommen?“, fragte Richter Martin Wolf. „Ich habe mir schon gedacht, dass es nicht mehr in Ordnung kommt. Sie hat mir die Kinder weggenommen“, antwortete der Mann. „Wozu das Messer?“, hakte der Richter nach. „Um mir selbst wehzutun.“
Was geschah in der dunklen Einfahrt?
Was genau in der dunklen Einfahrt passiert ist, konnte objektiv nicht geklärt werden. Das Messer fand sich jedenfalls in einer Mülltonne im Hof. Dort hatte es der Angeklagte nach seiner Selbstverletzung hingeworfen. „Ich wollte es nicht auf die Straße werfen“, lautete seine Erklärung. „Wenn man sich umbringen will, hat man andere Sorgen, als dass man die Straße verunreinigt“, bemerkte Wolf.
Hochzeit nach Scharia-Ritus?
Die Wahrnehmungen des Paares schienen generell unterschiedlich gewesen zu sein. Die Frau gab an, sich 2017 vom Angeklagten getrennt zu haben. Er wiederum erzählte, sie sei 2018 zum Islam konvertiert und es habe eine Hochzeit nach Scharia-Ritus stattgefunden. An den Hochzeitstag konnte er sich nicht mehr erinnern: „Mai oder Juni“, lautete die vage Angabe.
Drei Monate zuvor war er in der Nervenklinik behandelt worden, weil es ebenfalls einen Vorfall mit einem Messer gegeben hatte. Dort konnte er aber den Ärzten glaubhaft versichern, dass er die Trennung überwunden habe, daher wurde er wieder entlassen.
Urteil nicht rechtskräftig
Die Geschworenen entschieden mit 8:0 Stimmen auf versuchte absichtliche schwere Körperverletzung. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, der Staatsanwalt meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil (drei Jahre Haft) ist somit nicht rechtskräftig.
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