In der sich bereits seit mehr als fünf Jahren hinziehenden Causa Firtasch hat der Oberste Gerichtshof (OGH) am Dienstag ein früheres Urteil des Oberlandesgerichts Wien bestätigt. Der ukrainische Oligarch Dmitri Firtasch kann somit an die USA ausgeliefert werden.
Der OGH hat außerdem sowohl eine Nichtigkeitsbeschwerde der Generalprokuratur als auch einen Erneuerungsantrag von Firtaschs Verteidigern abgelehnt. Nun ist Justizminister Clemens Jabloner am Zug: Er muss die politische Entscheidung über die Auslieferung Firtaschs treffen.
Nachdem das OLG Wien im Februar 2017 eine Auslieferung Firtaschs an die USA für zulässig erklärt hatte, hatten dessen Anwälte einen sogenannten Erneuerungsantrag eingebracht, um unter anderem klären zu lassen, ob bei der Anwendung von Paragraf 363a der österreichischen Strafprozessordnung auch die EU-Grundrechtecharta berücksichtigt werden muss.
Firtasch bestreitet Vorwürfe aus den USA
Firtasch selbst bestreitet die Vorwürfe aus den USA. Die Ankläger in Chicago werfen ihm Korruption im Zusammenhang mit einem zwischen 2006 und 2009 in Indien geplanten Geschäft mit Titan-Erz vor, das nie verwirklicht wurde. Seine Versuche, eine Einstellung des US-Verfahrens zu erwirken, sind bisher gescheitert. Erst am vergangenen Freitag lehnte Richterin Rebecca Pallmeyer einen erneuten diesbezüglichen Antrag der Anwälte des Ukrainers ab.
In der Ukraine hat Firtasch, der nach Unterstützung des 2014 nach Russland geflohenen Präsidenten Viktor Janukowitsch auch die Wahl von Petro Poroschenko zum Präsidenten unterstützt hatte, in den vergangenen Jahren - auch bedingt durch seine Abwesenheit - an Bedeutung verloren. Einige seiner Firmen standen angesichts von Ermittlungsverfahren, an denen maßgeblich das ukrainische Innenministerium unter Führung seines deklarierten Gegners Arsen Awakow beteiligt war, unter merklichem Druck.
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