Mit lebenslanger Haft und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher hat am Dienstag ein zweitägiger Mordprozess gegen einen 43-Jährigen am Landesgericht Wiener Neustadt geendet. Der Roland H. wurde schuldig gesprochen, seine ehemalige Lebensgefährtin am 9. Jänner vor ihrem Haus mit einem Messer erstochen zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte hatte der 50-Jährigen am 9. Jänner vor ihrem Wohngebäude aufgelauert. „Ich wollte reden über alles, was vorgefallen ist“, meinte der 43-Jährige. Als die Frau nach Hause kam und ausstieg, um das Garagentor zu öffnen, hat er sie ohne vorhergehendes Gespräch mit einem Outdoor-Messer attackiert und ihr 15 Stiche zugefügt. Der Beschuldigte hatte 1,85 Promille intus.
„Er hat mich psychisch fertiggemacht“
Wenige Tage vor der Tat hatte die Familie des späteren Opfers Anzeige erstattet, die 50-Jährige hatte bei der Polizei über ihren Ex ausgesagt: „Er hat mich psychisch fertiggemacht. Ich hatte ständig Angst, dass er mir etwas antun könnte.“ Nach der Trennung im Mai 2017 habe eine „ständige Verfolgung“ durch den Mann begonnen. Der Beschuldigte soll „Psychoterror“ gegen das spätere Opfer und ihre Familie ausgeübt haben. „Ich möchte nur wieder ein ganz normales Leben führen können“, hieß es in dem Protokoll, das am Montag verlesen wurde.
Roland H. war seit Monaten arbeitslos und konnte die Miete nicht mehr zahlen. Im Dezember 2018 wurde die Wärmeversorgung, im Jänner 2019 der Strom in seiner Wohnung abgedreht. Zahlreiche Handynachrichten zwischen dem Verdächtigen und dem Opfer drehten sich darum, dass der 43-Jährige persönliche Gegenstände mitnehmen sollte. „Es entsteht der Eindruck, dass Sie die Sachen gar nicht abholen wollten“, meinte der vorsitzende Richter Hans Barwitzius zum Angeklagten. Dass er das nur als Vorwand benutzte, um mit seiner Ex-Freundin in Kontakt zu bleiben, bestritt der Beschuldigte jedoch. Am 10. Jänner hätte es eine Gerichtsverhandlung in Zusammenhang mit einer Räumung gegen den Mann gegeben - am Vortag soll er die Frau umgebracht haben.
Teil der Tat auf Video
Da das Opfer eine Überwachungskamera montiert hatte, wurde ein Teil der Tat aufgezeichnet. Das Video wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit gezeigt. Der Frau wurden Stiche in Rücken, Brust, Bauch und Oberarm zugefügt. Zwei führten letztlich zum Tod, sagte der Sachverständige Wolfgang Denk.
Die Angehörigen der 50-Jährigen fühlten sich laut ihren Zeugenaussagen „verfolgt“. Auch die beste Freundin des Opfers und Nachbarn berichteten, dass der Angeklagte sich nach der Trennung häufig in der Umgebung, in der Gasse und im Garten der Frau aufgehalten habe. „Wir haben ihn Stalker genannt“, meinte eine Anrainerin. Der Vermieter beschrieb den 43-Jährigen als „tickende Zeitbombe“.
Die Polizei hatte den Bruder des Opfers am Abend des 9. Jänner angerufen, der Mann war sofort zum Haus seiner Schwester gefahren und hatte sie tot vor der Garage liegend gefunden. „War da für Sie klar, wer dafür verantwortlich ist?“, wollte der vorsitzende Richter wissen. „Ja“, antwortete der Zeuge. Genauso äußerte sich seine Frau.
Bibelvers an Ex-Partnerin verschickt
Im August 2018 hatte der gelernte Spengler laut Anklage seiner früheren Lebensgefährtin den Link zum Zitat eines Bibelverses (Ezechiel 25:17) geschickt, der auch im Film „Pulp Fiction“ von Hauptdarsteller Samuel L. Jackson in der Rolle des Killers Jules Winnfield zitiert wird, bevor dieser seine Opfer erschießt: „Ich will große Rachetaten an denen vollführen, die da versuchen, meine Brüder zu vergiften und zu vernichten, und mit Grimm werde ich sie strafen, dass sie erfahren sollen: Ich sei der Herr, wenn ich meine Rache an ihnen vollstreckt habe.“ Der Schwägerin der 50-Jährigen sendete der Beschuldigte im Dezember 2018 eine Sequenz aus einem „Rambo“-Film, in der der Hauptdarsteller einem Kontrahenten ein Messer an die Kehle setzt. Das sei ein „Versehen“ gewesen, der Clip hätte an einen Freund gehen sollen, meinte der Beschuldigte. Der 48-Jährige sagte vor Gericht aus, diese Filmszene vom Beschuldigten erhalten zu haben - bei der Polizei hatte er dies nicht angegeben.
Sein Mandant habe in seinen Beziehungen immer „Halt und Unterstützung gesucht“, sagte Verteidiger Wolfgang Blaschitz. Laut einem psychiatrischen Gutachten von Manfred Walzl hat der 43-Jährige eine Persönlichkeitsstörung. Er ist demnach zurechnungsfähig, aber gefährlich. Walzl empfahl ebenso wie die psychologische Gutachterin Anita Raiger eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
8:0 Stimmen sahen Morddelikt
Alle acht Geschworenen bejahten am Dienstag die Fragen nach Mord, beharrlicher Verfolgung, gefährlicher Drohung und versuchter schwerer Nötigung. Freisprüche gab es einstimmig zum Vorwurf der beharrlichen Verfolgung des Bruders der 50-Jährigen sowie beim Stimmenverhältnis vier zu vier zum Anklagepunkt der fortgesetzten Belästigung im Wege eines Computersystems zum Nachteil einer anderen Ex-Partnerin. Der Mann muss zudem der Mutter der Verstorbenen 18.000 Euro, dem Sohn 25.000, dem Bruder 13.000, der Schwägerin 8000 Euro und einer anderen Ex-Partnerin 990 Euro zahlen.
„Heimtückisches“ Vorgehen
Mildernd wirkte sich bei der Strafbemessung der teilweise Beitrag des Angeklagten zur Wahrheitsfindung aus und, dass es teilweise beim Versuch geblieben ist. Erschwerend waren u.a. die einschlägige Vorstrafe, der rasche Rückfall, der lange Tatzeitraum, das „heimtückische“ Vorgehen und das „außergewöhnlich hohe Ausmaß der Gewalt in Form der vielen Messerstiche“, sagte der vorsitzende Richter Hans Barwitzius. Der Schwurgerichtshof sei der Meinung gewesen, dass „für diese Tat nur diese Strafe möglich ist“.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil die Verteidigung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung anmeldete.
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