Die Gesichtserkennungssoftware, die ab Dezember beim Bundeskriminalamt und in weiterer Folge in den Landeskriminalämtern implementiert werden soll, hat knapp 450.000 Euro gekostet. Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der NEOS an seinen Vorgänger Herbert Kickl (FPÖ) durch Innenminister Wolfgang Peschorn hervor.
Dem Kauf war demnach eine Ausschreibung vorausgegangen, an der sich laut Peschorn vier Bieter beteiligt haben. Den Zuschlag bekam die Firma Atos IT Solutions and Services GmbH mit dem Subunternehmen Cognitec Systems GmbH. Der Anschaffungspreis betrug exakt 448.813,20 Euro. Dazu kommen, so Peschorn, „wie bei jedem anderen EDV-System“, nicht näher bezifferte Kosten für die Wartung.
Der Einsatz der Software ist dem Innenminister zufolge durch das Sicherheitspolizeigesetz und die Strafprozessordnung legitimiert und erfolgt bei allen gerichtlich strafbaren Vorsatztaten, „wenn von dem oder den unbekannten Täter/n qualitativ geeignete Lichtbilder aus Überwachungskameras oder anderen Geräten (z.B Aufnahmen mit Mobiltelefonen) vorhanden sind, durch Abgleich dieser mit den Lichtbildern der Referenzdatenbank“, wie es in der Anfragebeantwortung hieß.
Der Suchvorgang erfolgt nicht automatisch, sondern muss von einem Beamten in Gang gesetzt werden. Innenminister Peschorn stellte im Übrigen klar, dass der Abgleich ausschließlich mit der Referenzdatenbank „Erkennungsdienstliche Evidenz“ erfolgt, in der Verdächtige und Verurteilte nach vorsätzlichen gerichtlich strafbaren Handlungen gespeichert sind. „Ein Abgleich mit europäischen Datenbanken findet nicht statt“, so der Ressortchef.
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