AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) „Werbung“

der Krone Multimedia GmbH & Co. KG.
(Vertragspartner; in der Folge kurz KMM)
Muthgasse 2, 1190 Wien
FN 189730s des Handelsgerichts Wien
Kontakt:
Tel.: 0570600; E-Mail: sales@krone.at
Web: www.krone.at

    1. Geltungsbereich
      1. Diese AGB liegen - in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung - allen Geschäftsbeziehungen aus Werbeaufträgen für die von KMM betriebenen Online-Medien und mobilen Applikationen (Apps), insb. für das Webportal krone.at, zugrunde, soweit sich aus schriftlich bestätigten Einzelvereinbarungen nichts Abweichendes ergibt. Weitere Grundlagen jedes Auftragsverhältnisses ist die jeweils aktuelle Preisliste sowie die allgemeine Datenschutzerklärung von KMM.
      2. Entgegenstehende oder ergänzende Bestimmungen fremder AGB werden selbst bei Kenntnis nur insoweit Vertragsbestandteil, als ihrer Geltung schriftlich zugestimmt wird. Allfälligen AGB des Kunden (Auftraggebers) widerspricht KMM ausdrücklich.
      3. Unter „Werbung“ ist im Rahmen dieser AGB jegliche gegen Entgelt auf Websites oder im Rahmen von Apps zu platzierende Form kommerzieller oder anderweitig Interessen des Kunden und/oder Dritter fördernder Sujets, Informationen, Advertorial-Beiträge oder elektronischer Tools zu verstehen (Details zu den verfügbaren Werbeformen auf der Preisliste).
      4. Wird im Folgenden explizit auf „Verbraucher“ oder „Unternehmer“ Bezug genommen, so betrifft die entsprechende Regelung nur die jeweils genannte, im Sinn des § 1 KSchG zu definierende Kundengruppe.

    2. Vertragsabschluss
      1. KMM lädt Interessenten ein, Vertragsangebote für gewünschte Werbeformen bzw. -kampagnen zu stellen; diese Einladung ist freibleibend und unverbindlich. Mit der Bestellung einer bestimmten Werbeleistung (Auftragserteilung) erklärt der Kunde sein bindendes Angebot.
      2. Die Bestellung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen und elektronisch (über Buchungssysteme und/oder per E-Mail) übermittelt werden.
      3. KMM kann das Angebot (die Bestellung) durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch unmittel-bare Ausführung der Leistung annehmen, womit der Vertrag jeweils rechtswirksam zustande kommt, oder es - auch ohne Angabe von Gründen bzw. gegebenenfalls teilweise - ablehnen bzw. von der Erfüllung bestimmter weiterer Bedingungen (zB Vorauszahlung) abhängig machen
      4. Der konkrete Auftragsinhalt wird durch die schriftliche Bestätigung beiderseits verbindlich definiert; münd-liche Erklärungen von Mitarbeitern binden KMM nicht.
      5. Änderungen oder Ergänzungen abgeschlossener Verträge setzen die schriftliche Zustimmung von KMM voraus.

    3. Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht von Verbrauchern
      1. Verbraucher sind gesetzlich berechtigt, ihre außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten von KMM bzw. im Fernabsatz (§ 3 Z 1-3 FAGG) abgegebenen Vertragserklärungen (Bestellungen) zu widerrufen bzw. nach erfolgter Annahme binnen 14 Tagen ab dem Tag des Abschlusses ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
      2. Das Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn KMM die vertragliche Dienstleistung auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers und nach dessen bestätigter Kenntnisnahme des damit ver-bundenen Rücktrittsrechtsverlusts bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist vollständig erbracht hat.
      3. Zur Ausübung des Rücktrittsrechts ist KMM innerhalb der 14tägigen Frist (rechtzeitige Absendung genügt) mittels eindeutiger schriftlicher Erklärung an eine der oben oder allenfalls ergänzend angegebenen Kon-taktadressen darüber zu informieren, dass die Bestellung bzw. der Vertrag widerrufen werden soll; wahl-weise kann dafür auch das bereit gestellte Musterformular verwendet (bzw. gleich online ausgefüllt und übermittelt) werden.
      4. Als Folge eines wirksamen Widerrufs werden allenfalls bereits entrichtete Zahlungen unverzüglich, spä-testens aber binnen 14 Tagen ab Eingang der Mitteilung - mangels anderweitiger Vereinbarung auf die Art und Weise der ursprünglichen Transaktion und jedenfalls unentgeltlich - rückerstattet. Hat der Ver-braucher den Leistungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist verlangt, kann ihm KMM jedoch einen ange-messenen Betrag in Rechnung stellen, der dem Verhältnis der bis zum Widerruf bereits erbrachten zur vertraglich insgesamt vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

    4. Mitwirkungspflichten des Kunden / Werbeinhalte
      1. Der Kunde hat die zu veröffentlichenden Werbemittel bzw. Inhalte (zB Fotos, Videos, Texte, Grafiken etc.) in den von KMM vorgegebenen Spezifikationen fristgerecht, mängelfrei und vollständig bereitzustellen (Details auf der Preisliste).
      2. Der Kunde trägt die Gefahren im Zusammenhang mit der Übermittlung von Werbemitteln und -inhalten, insb. die Gefahr des (teilweisen) Verlustes und der Veränderung.
      3. Der Kunde garantiert, dass die veröffentlichenden Inhalte weder Rechte Dritter, insb. Urheber-, Leistungs-schutz-, Persönlichkeits- oder Kennzeichenrechte, noch sonstige Rechtsvorschriften, insb. das UWG, das UGB, die GewO, das MedienG oder das StGB, verletzen.
      4. Unternehmer garantieren darüber hinaus, sich mit der Rechtslage auseinandergesetzt und ein Rechteclearing vorgenommen zu haben. Soweit Kunden von generellen Werbebeschränkungen betroffen sind (zB Arzneimittel, Tabakwaren, Alkohol, Glücksspiel) oder spezifische gesetzliche Auflagen für den In-halt von Inseraten bestehen (zB gemäß GlBG, EAVG, Immobilienmaklerverordnung), sind Unternehmer zu entsprechend erhöhter Sorgfalt hinsichtlich Gestaltung und Kontrolle von Kampagnen sowie einzelner Werbemittel/Sujets verpflichtet. Hinsichtlich der Bewerbung von Kunden veranstalteter Preisausschreiben weist KMM auf deren allfällige Glücksspielabgabepflicht gemäß § 58 Abs. 3 GlSpG hin.
      5. Der Kunde/Auftraggeber verpflichtet sich somit, KMM sowie deren Organe und Erfüllungsgehilfen hinsicht-lich sämtlicher Ansprüche Dritter, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer beauftragten Veröffentli-chung bzw. Werbekampagne ergeben, vollständig schad- und klaglos zu halten. Bei Ansprüchen nach dem UWG gilt dies unabhängig davon, ob sie von Mitbewerbern des Kunden oder des Verlags geltend gemacht werden. Gerichtlich aufgetragene Veröffentlichungen hat KMM keinesfalls zu prüfen; sie sind nach dem jeweils anzuwendenden Tarifpreis zu ersetzen. Die Ersatzpflicht des Kunden umfasst insb. auch sämtliche zweckentsprechenden Vertretungs- und Verfahrenskosten infolge außergerichtlicher oder gerichtlicher Abwehr von Ansprüchen Dritter. Die Auswahl der Rechtsvertretung obliegt dabei alleine KMM. Bei begründeter Annahme zu Recht erhobener Ansprüche kann KMM zur Vermeidung weiterer Kos-ten auch ohne Zustimmung des Kunden Vergleiche schließen. Im Übrigen hat der Kunde KMM bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter bestmöglich zu unterstützen.

    5. Auftragsdurchführung 
      1. KMM ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, übermittelte bzw. gewünschte Inhalte und Werbemittel zu prü-fen, und kann diese gegebenenfalls ohne Angabe von Gründen zurückweisen. Erfolgt die Ablehnung we-gen der Gefahr von Rechtsverletzungen durch die Veröffentlichung, bleibt der Anspruch auf das Einschal-tungsentgelt unberührt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, modifizierte Inhalte zu liefern, deren Publikation erforderlichenfalls auch zu späteren Terminen erfolgen kann.
      2. KMM ist weiters nicht zur Kontrolle vom Kunden beigestellter Sujets auf sachliche Vollständigkeit, Richtig-keit und Fehlerfreiheit verpflichtet, kann offenkundig fehlerhafte bzw. unvollständige Inhalte jedoch allen-falls selbständig korrigieren/vervollständigen.
      3. KMM ist berechtigt, entgeltliche Einschaltungen bei Bedarf - auch ohne Rücksprache mit dem Kunden - im Sinn des § 26 MedienG zu kennzeichnen.
      4. KMM behält sich vor, bei nicht offensichtlich unberechtigter Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte, behördlichen Beanstandungen, Verfahren vor dem Werberat oder sonstigen rechtlichen bzw. ethischen Komplikationen die Veröffentlichung betroffener Werbemittel/Inhalte auszusetzen, Änderungen zu verlan-gen oder vom Werbeauftrag zurückzutreten.
      5. KMM ist zudem berechtigt, Dritten, die ein entsprechendes rechtliches Interesse darlegen, insb. nicht of-fensichtlich unbegründete Ansprüche aus Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit veröffentlichter Werbung behaupten, Name/Firma und Anschrift des Auftraggebers bekannt zu geben.
      6. KMM trifft mangels anderweitiger Vereinbarungen keine Pflicht, übermittelte Inhalte/Sujets nach Auftrags-ausführung aufzubewahren, rückzusenden oder zu löschen.
      7. Werden Werbemittel auf Wunsch des Kunden von KMM erstellt oder bearbeitet, gilt die dafür angefragte Veröffentlichungsfreigabe mangels Rückmeldung innerhalb gesetzter bzw. angemessener Frist als erteilt.
      8. Geplante Erscheinungstermine können aus technischen Gründen ohne daraus ableitbare Entgeltsminde-rungs-, Rücktritts- oder Schadenersatzansprüche verschoben werden, soweit damit keine Beeinträchti-gung des Einschaltungszwecks verbunden ist. Generell leistet KMM für die Umsetzung bestimmter Son-derwünsche inkl. konkreter Platzierungen nur insoweit Gewähr, als dahingehende Spezifikationen in schriftlichen Auftragsbestätigungen explizit zugesagt wurden.

    6. Verrechnung / Zahlungsbedingungen 
      1. Das konkrete Werbeentgelt wird anhand dem bei Vertragsabschluss gültigen KMM-Tarif und der sonst maßgeblichen Preisinformationen bzw. individuell vereinbarten Konditionen errechnet. Allfällige Preisän-derungen treten gegenüber Unternehmern auch im Rahmen ständiger Geschäftsbeziehung grundsätzlich sofort für die Zukunft in Kraft. Alle angegebenen Preise verstehen sich im Zweifel exklusive allfälliger Ne-benkosten, gesetzlicher Steuern (insb. USt) und Abgaben; Verbrauchern gegenüber werden dagegen stets Inklusivpreise genannt.
      2. Allfällige Rabattvereinbarungen stehen generell unter der auflösenden Bedingung eines Zahlungsver-zugs oder einer Insolvenzverfahrenseröffnung. Rabatte sind im Zweifel nicht kombinierbar. Das für die Be-rechnung relevante Rabattjahr entspricht dem Kalenderjahr. Aufträge, die bereits vor Abschluss der Ra-battvereinbarung erteilt wurden, können in die Abrechnung nicht (rückwirkend) mit einbezogen werden. Rabatte werden je nach Vereinbarung sofort bei Rechnungslegung oder erst nach Jahresablauf als Gut-schrift berücksichtigt; KMM behält sich Änderungen der Verrechnungsart jederzeit vor. Maßstab für (Men-gen-)Rabatte und sonstige Sonderkonditionen sind allein tatsächlich realisierte Umsätze. Wird das gemäß einem Staffelsystem und/oder sonst vereinbarten Vorgaben erforderliche Mindestvolumen anrechenbarer Schaltungen nicht erreicht, werden allenfalls zu Unrecht vorweg berücksichtigte Rabattbeträge am Ende des Rabattjahres zuzüglich Zinsen in Höhe von 14% p.a. nachverrechnet.
      3. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Überweisungen gelten als rechtzei-tig, wenn der Rechnungsbetrag spätestens 8 Tage nach dem Rechnungsdatum dem KMM-Konto gutge-schrieben (Unternehmer) bzw. überwiesen (Verbraucher) wird.
      4. Unternehmer haben Rechnungsreklamationen binnen 4 Wochen ab Ausstellungsdatum (einlangend) schriftlich geltend zu machen.
      5. Bei Zahlungsverzug bzw. -verweigerung des Kunden oder Beantragung/Eröffnung eines Insolvenzverfah-rens über dessen Vermögen kann KMM sämtliche dem Betroffenen gegenüber aushaftenden Forderun-gen ungeachtet des Titels fällig stellen. Hat KMM Raten- oder Teilzahlung gewährt, gilt dies bei Verzug mit auch nur einer Zahlung jedenfalls in Bezug auf alle noch offenen Teilbeträge (Terminverlust). Für die Dauer der Säumnis des Kunden kann KMM zudem die Durchführung von Aufträgen einstellen bzw. aus-setzen (Zurückbehaltungsrecht); die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung fortlaufender Entgelte bleibt diesfalls aufrecht. Vereinbarte Rabatte, Provisionen oder sonstige Vergünstigungen gelten im Verzugs- oder Insolvenzfall als verwirkt. Gegenüber Verbrauchern treten vorstehende Verzugsfolgen nach erfolglo-ser Mahnung mit diesbezüglichen Hinweisen und mindestens 14tägiger Nachfrist ein.
      6. Es gelten Verzugszinsen in Höhe von 14% p.a. (Unternehmer) bzw. 5% p.a. (Verbraucher) als vereinbart. In jedem Säumnisfall ist KMM zudem berechtigt, 5 Euro an Spesen pro eigener Mahnung zu verrechnen und/oder die Angelegenheit einem Inkassobüro bzw. Rechtsanwalt zur weiteren Betreibung zu überge-ben. Die zweckentsprechenden Kosten externer Betreibung sind ebenso vom Kunden zu ersetzen.
      7. Zahlungen werden grundsätzlich erst auf Kosten und Spesen, dann auf Zinsen und zuletzt auf das Kapital angerechnet. KMM kann eingehende Zahlungen jedoch auch zuerst auf die älteste Forderung anrechnen.
      8. KMM behält sich vor, die Auftragsannahme ohne Angabe von Gründen und die Fortsetzung der Auftrags-durchführung insb. bei Zahlungsverzug des Kunden von teilweiser oder vollständiger Vorauszahlung ab-hängig zu machen.

    7. Gewährleistung / Haftung
      1. KMM leistet für eine (vereinbarungsgemäß) richtige und vollständige sowie den technischen Standards entsprechende Umsetzung entgeltlicher Aufträge Gewähr nach den Bestimmungen der §§ 922 ff ABGB. Für unentgeltliche Leistungen oder einen bestimmten Werbeerfolg besteht keine Gewährleistungspflicht. Misslingt die Erfüllung seitens KMM, ist diese nach eigener Wahl primär zur Mängelbehebung durch Ver-besserung, Verlängerung, Nachtrag oder Austausch berechtigt; Preisminderungsansprüche entstehen nur, soweit eine sonstige Behebung dem Kunden unzumutbar ist.
      2. Für geringfügige Mängel/Minderleistungen, die den Zweck eines Werbemittels bzw. einer Kampagne nicht erweislich beeinträchtigen, ist im betreffenden Umfang jede Gewährleistung bzw. Haftung ausge-schlossen.
      3. Jegliche Schadenersatzhaftung von KMM und ihrer Organe, Mitarbeiter oder Gehilfen ist - mit Ausnahme von Personenschäden - dem Grunde nach auf grob schuldhaftes Verhalten beschränkt. Eine Haftung für entgangene Gewinne, Folge- und andere mittelbare Schäden sowie für Nachteile, die allein in Verzöge-rungen/Terminabweichungen, Layout- oder Platzierungsfehlern bestehen, wird generell ausgeschlossen.
      4. Gegenüber Unternehmern gilt zudem Folgendes:
        a) Allfällige Reklamationen sind KMM samt Begründung bei sonstigem Verlust von Gewährleistungs- und sonstigen Ersatzansprüchen innerhalb von 5 Tagen (einlangend) ab Veröffentli-chung/Implementierung des Werbemittels bzw. Kampagnenstart schriftlich/elektronisch zur Kenntnis zu bringen (Mängelrüge).
        b) KMM übernimmt keine Haftung für vom Kunden beigestellte Daten und Werbemittel jeglicher Art; sich daraus ergebende Fehler und Mängel hat allein der Kunde zu vertreten. Die Verwendung erfolgt unter Beachtung der üblichen Sorgfalt, KMM haftet nicht für Beschädigung oder Verlust.

    8. Schlussbestimmungen
      1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit der Rechtsbeziehung zwischen Kunden und KMM entstehenden Streitigkeiten einschließlich Vor- und Nachwirkungen von Werbeaufträgen ist Wien. Gegenüber Verbrauchern gilt dieser Gerichtsstand für Klagen von KMM nur, wenn sie zum Zeit-punkt des Vertragsabschlusses in Wien ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben oder ihrer Beschäftigung nachgehen. Es gilt jedoch jedenfalls ein österreichischer Gerichtsstand als vereinbart.
      2. Mit Ausnahme der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
      3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Einschaltungsvertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der jeweils übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt die dieser wirtschaftlich am nächsten kommende zulässige Regelung als vereinbart.
      4. Sämtliche Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für ein Abge-hen von dieser Regelung. Die Versendung per E-Mail bzw. über kompatible Buchungssysteme genügt dem Schriftlichkeitserfordernis.

Stand 1.7.2019

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