Die geplante erste Etappe der türkis-blauen Steuerreform soll am 1. Jänner 2020 in Kraft treten. Kernstück ist die rund 700 Millionen Euro teure Senkung der Sozialversicherungsbeiträge für Niedrigverdiener. Doch fließen wird das Geld erst 2021 (!), weil es nur im Rahmen des Jahresausgleichs berechnet werden kann.
Das sei „steuertechnisch“ nicht anders möglich gewesen, heißt es. Noch bei der Präsentation der Steuerreform hatte man versprochen, dass die Entlastung sofort erfolge. Experten warnten aber davor, dass das in der Praxis nicht durchführbar sei. Wenn jemand den Job wechselt, nicht das ganze Jahr beschäftigt ist usw., liegt er z. B. nur in manchen Monaten unter der Grenze, bis zu der entlastet wird. Daher kann man den genauen Betrag nur im Rahmen des Jahresausgleichs (Arbeitnehmerveranlagung) feststellen. Dieser wird im Jahr darauf (2021 für 2020) mittlerweile automatisch vom Finanzamt gemacht.
Für Arbeitnehmer und Pensionisten mit einem Bruttomonatseinkommen zwischen 500 und 2100 Euro gibt es eine gestaffelte Entlastung. Das Maximum beträgt bei Erwerbstätigen (bei Einkommen zwischen 700 und 1500 Euro brutto) 300 Euro im Jahr, darunter und darüber wird es eingeschliffen. Bei Pensionisten sind es maximal 200 Euro im Jahr. Ähnliches gilt für Selbstständige und Landwirte.
Manfred Schumi, Kronen Zeitung
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