Steirerin (75) starb

Tödliche Tabletten-Dosis: Zwei Frauen verurteilt

Steiermark
03.07.2019 19:08

Täglich anstatt einmal pro Woche bekam die 75-jährige Steirerin Maria P. in einem steirischen Pflegeheim ihr Rheuma-Mittel verabreicht. Ihr Todesurteil! Sie verstarb kurz darauf im Krankenhaus. Vor dem Bezirksgericht Feldbach mussten sich ihre Hausärztin und die Stationsleiterin des Pflegeheims wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Sie wurden nicht rechtskräftig verurteilt.

Vor genau einem Jahr nahm das Leben für die Familie der 75-jährigen Maria P. eine dramatische Wende: Damals wurde die Südoststeirerin nach einem Krankenhausaufenthalt in ein Pflegeheim verlegt.

Jahrelang litt sie unter Rheuma und nahm einmal pro Woche das Medikament „Methotrexat“ ein. „Sie hat ganz genau gewusst, wann sie es nehmen muss“, erklärt Sohn Christian der Bezirksrichterin. Dort musste er nämlich aussagen, weil seine Mutter Ende Juli 2018 im LKH Fürstenfeld starb. Schuld war eine Überdosis des Rheuma-Mittels. Im Pflegeheim hatte sie es täglich bekommen.

Franz und Christian P. trauern um ihre Ehefrau und Mutter. (Bild: Elmar Gubisch)
Franz und Christian P. trauern um ihre Ehefrau und Mutter.

„Ich hab die Dosis übersehen“
Vor Gericht mussten sich wegen fahrlässiger Tötung eine Ärztin und die Stationsleiterin verantworten. Die Medizinerin fühlte sich schuldig: „Ich hab’ die Dosis übersehen und die Medikamentenliste einfach unterschrieben“, gibt sie zu. Für die Einteilung war die Stationsleiterin zuständig.

Lückenhafte Dokumentation
Laut Gutachter sei die Dokumentation des Gesundheitszustandes der Frau äußerst lückenhaft gewesen. Zudem hätte dem Personal der schlechte Zustand der Patientin auffallen müssen. Auch die Nebenwirkungen hätten bekannt sein müssen. Die Pflegekraft meinte, das Medikament nicht gekannt zu haben - trotz Rheuma-Ambulanz im Heim!

Anwältin Mariella Hackl vertrat die Hinterbliebenen. (Bild: Elmar Gubisch)
Anwältin Mariella Hackl vertrat die Hinterbliebenen.

Beide Angeklagte wurden zu Geldstrafen verurteilt. Die Stationsleiterin muss 11.900 Euro, die Ärztin 6000 Euro zahlen. Nicht rechtskräftig!

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