Die französische Nationalversammlung hat den Weg für weitreichende Vorgaben gegen Hass im Netz geebnet: Die Abgeordneten billigten den ersten Artikel eines Gesetzes, nach dem die Betreiber von sozialen Netzwerken wie Facebook und YouTube Aufrufe zum Hass innerhalb von 24 Stunden nach einer Beschwerde löschen müssen. Tun sie dies nicht, drohen Geldbußen von bis zu 1,25 Millionen Euro.
Das gesamte Gesetz gegen Hass im Netz, zu dem es 370 Änderungsanträge gibt, soll am kommenden Dienstag verabschiedet werden. Staatspräsident Emmanuel Macron hatte die Vorlage nach einer Serie antisemitischer Vorfälle angekündigt. Der französische Gesetzentwurf nimmt das deutsche Netzwerk-Durchsetzungsgesetz (NetzDG) zum Modell, das seit 2018 in Kraft ist. Allerdings reicht es weiter.
Kampf gegen Diskriminierung
Denn in Frankreich sollen laut dem Text auch Aufrufe zur Diskriminierung aufgrund von „Rasse, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Behinderung“ aus dem Netz verschwinden. Zudem drohen in Frankreich privaten Nutzern künftig Strafen von einem Jahr Haft und eine Geldbuße von bis zu 15.000 Euro, wenn sie fälschlich Hassbotschaften melden.
Zugleich sieht der französische Entwurf vor, das Melden zu vereinfachen: Dafür sollen die Online-Betreiber einen einheitlichen „Knopf“ bereitstellen.
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