Adelsspross verurteilt

Lebenslange Haft für Dreifachmord im Schloss

Niederösterreich
05.07.2019 12:53

Weil er seinen Bruder, seinen Vater sowie seine Stiefmutter im Dezember 2018 im Kaminzimmer eines Anwesens im Schloss Bockfließ in Niederösterreich mit einer Schrotflinte erschossen hat, ist Graf Tono G. (55) am Freitag am Landesgericht Korneuburg wegen dreifachen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig.

Der zweitägige Prozess wegen dreifachen Mordes gegen den 55-Jährigen war am Freitagvormittag am Landesgericht Korneuburg mit den Schlussvorträgen ins Finale gegangen. Im Zentrum stand die Frage, ob die Handlungen des Angeklagten als Mord oder als Totschlag gewertet werden sollen. Die Staatsanwältin wies erneut darauf hin, dass für den Totschlag eine allgemein begreifliche, heftige Gemütsbewegung zum Tatzeitpunkt vorliegen muss. Der psychiatrische Sachverständige habe jedoch ausgeführt, dass es sich um keine Affekthandlung gehandelt hatte.

Das Vorgehen des 55-Jährigen sei vielmehr „zielgerichtet und überlegt“ gewesen, sagte die Vertreterin der Anklagebehörde. Alles deute darauf hin, dass der Verdächtige die drei Personen „mit einer bewussten Entscheidung töten wollte“. Er habe daher das Delikt des Mordes begangen. Die Staatsanwältin forderte lebenslang: „In diesem Fall kann es nur eine gerechte Strafe geben - und das ist die Höchststrafe.“

Das Landesgericht Korneuburg (Bild: APA/HERBERT PFARRHOFER)
Das Landesgericht Korneuburg

Verteidiger: „Eindeutig“ heftige Gemütsbewegung
Verteidiger Peter Philipp appellierte an die Laienrichter: „Lesen Sie bitte das gesamte Gutachten.“ In dem vom Sachverständigen Werner Brosch verfassten Schriftstück werde dem 55-Jährigen „eindeutig“ eine heftige Gemütsbewegung bestätigt. Aus seiner Sicht lägen alle Voraussetzungen des Totschlags vor, betonte der Jurist. Eine Art „Explosion“ beim Angeklagten sei der Auslöser „für diese fürchterliche Tat“ gewesen. Der Rechtsvertreter der Privatstiftung hatte gemutmaßt, dass der Verdächtige die drei Personen getötet haben könnte, um seine eigene Position in der Stiftung zu stärken. Darauf ging Philipp in seinem Schlussplädoyer nicht ein.

Verteidiger Peter Philipp (Bild: APA/HERBERT PFARRHOFER)
Verteidiger Peter Philipp

Beschuldigter: „Es tut mir irrsinnig leid“
Die dem Beschuldigten eingeräumten Schlusssätze fielen kurz aus. Er sei „nicht in der Lage“, etwas zum Geschehen sagen. „Es tut mir irrsinnig leid, es ist wahnsinnig schwer, Worte für das zu finden.“

Der Angeklagte hatte am 13. Dezember vergangenen Jahres im Kaminzimmer des Gebäudes fünfmal aus unmittelbarer Nähe mit einer Schrotflinte geschossen, alleine dreimal auf die 87 Jahre alte Stiefmutter. Bevor der Verdächtige die Frau ins Visier nahm, feuerte er auf seinen 52 Jahre alten Bruder und danach auf seinen 92-jährigen Vater. Vorausgegangen war der Tat ein Streit um einen ohne Genehmigung im Gebäude errichteten Speiselift. Dies wurde auch im Zuge eines Lokalaugenscheins der Polizei im Jänner so nachvollzogen.

Video: Lokalaugenschein nach Bluttat im Schloss Bockfließ

Geschworene berieten zweieinhalb Stunden
Die Geschworenen entschieden nach rund zweieinhalbstündiger Beratung hinsichtlich der Schüsse auf die 87 Jahre alte Stiefmutter einstimmig auf Mord. In Bezug auf die Tötungen des Bruders und des Vaters fiel das Stimmverhältnis sechs zu zwei aus. Bei der Strafbemessung wirkten sich nach Angaben des vorsitzenden Richters Martin Bodner die mehrfache Tatbegehung und die Tötung zweier Angehöriger sowie einer wehrlosen Person erschwerend aus. Mildernd wurden der ordentliche Lebenswandel des 55 Jährigen, das Geständnis und die deutlich herabgestufte Dispositionsfähigkeit gewertet.

Der Verurteilte muss zudem 5000 Euro an die Ehefrau seines toten Bruders bezahlen. Weitere 10.000 bzw. 15.000 Euro erhalten der Sohn und die Tochter der Stiefmutter. Während die Staatsanwältin auf Rechtsmittel verzichtete, meldete Verteidiger Philipp Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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