Besser nicht gequalmt werden sollte in den Klubhäusern künftig aufgrund des Rauchverbotes in der Gastronomie. Denn die neue Regelung trifft eigentlich auch auf sie zu. Für die Initiative „Rettet die Vereinsfeste“ stellt dies allerdings eine rechtliche Grauzone dar, da dadurch in die Vereinsfreiheit eingegriffen würde.
Egal, ob öffentliches Fest oder interne Sitzung: Das Qualmen in Mehrzweckhallen, Vereins- und Versammlungslokalen ist künftig untersagt. Für Sascha Krikler von „Rettet die Vereinsfeste“ sorgt das für Ärger. Denn eine öffentliche Veranstaltung sei mit einer internen Vereinssitzung nicht vergleichbar, kritisiert er. „Hier ist alles in einen Topf geworfen worden“, so Krikler. Das Verbot bei den Wirten begrüße er zwar, aber: „Ein Zigarrenklub kann eigentlich zusperren.“
Problematisch sei zudem, dass es vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes Vorbehalte gegenüber dem Rauchverbot für Vereinsaktivitäten gebe. Laut Krikler gehe es etwa um die Frage, ob der Staat Rauchersheriffs in die Klubräume schicken darf und ob das nicht ein Eingriff in die Vereinsfreiheit ist. „Daher braucht es dringend eine klare Regelung“, fordert Krikler. Er bemängelt auch, dass niemand die Vereine aufgeklärt habe. „Viele wissen gar nicht, dass sie das Verbot betrifft.“
Christoph Miehl, Kronen Zeitung
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