„Kaltblütig“
Susannas (14) Sex-Mörder muss lebenslang in Haft
Wegen Mordes an der 14-jährigen Susanna aus Mainz hat das Landgericht Wiesbaden den Angeklagten Ali B. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Richter stellten am Mittwoch in ihrem Urteil zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit für den irakischen Flüchtling so gut wie ausgeschlossen.
Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der 22-Jährige Susanna vor mehr als einem Jahr in einem Waldgebiet in der Nähe des Wiesbadener Stadtteils Erbenheim vergewaltigt und ermordet hat. Die Leiche des Mädchens aus Mainz war am 6. Juni 2018 in einem Erdloch in der Nähe von Bahngleisen gefunden worden. Rund zwei Wochen nach dem Verschwinden von Susanna waren die Einsatzkräfte nach einem Zeugenhinweis auf das Versteck mit dem toten Mädchen gestoßen.
Nach Haftbefehl im Irak gefasst
Kurz nach dem Tod von Susanna hatte sich Ali B. mit seiner Familie in seine Heimat abgesetzt. Im kurdisch kontrollierten Nordirak wurde er jedoch wenige Tage danach gefasst und von der Bundespolizei nach Deutschland zurückgebracht. Der Fall hatte eine bundesweite Debatte um die Flüchtlingspolitik ausgelöst.
„Kaltblütig, zielgerichtet und heimtückisch“
Mit dem Urteilsspruch folgten die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Vertreter der Anklage hatten dem irakischen Flüchtling vorgeworfen, Susanna erwürgt zu haben, um die Vergewaltigung zu verdecken. Er habe „kaltblütig, zielgerichtet und heimtückisch“ gehandelt. Die Verteidigung hatte keinen konkreten Strafantrag gestellt.
Ali B. habe weder Reue noch Mitgefühl gezeigt, hieß es in der Urteilsbegründung des Wiesbadener Landesgerichts. „Eine Verantwortungsübernahme hätte das Geschehene nicht ungeschehen machen können“, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Bonk. Sie hätte aber Susannas Mutter die Chance gegeben, einen Neuanfang in einem Leben ohne ihre Tochter zu erreichen. Dazu sei der Angeklagte jedoch nicht bereit, vielleicht auch nicht in der Lage gewesen.
Bei Mutter des Opfers entschuldigt
Ali B. hatte zum Prozessauftakt gestanden, das 14-jährige Mädchen umgebracht zu haben. Die Vergewaltigung bestritt er. Bei Susannas Mutter entschuldigte sich der Angeklagte in seinem letzten Wort vor Gericht. In einem weiteren Prozess muss sich der Iraker wegen der Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens verantworten. Dieses Verfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Lebenslang bedeutet in Deutschland im Schnitt 20 Jahre
Durchschnittlich läuft eine lebenslange Strafe in Deutschland auf etwa 20 Jahre Haft hinaus. Die Spanne ist allerdings groß: In seltenen Fällen kommen Verurteilte noch vor Ablauf von 15 Jahren frei, dies aber nur im Fall von Begnadigungen. In anderen Fällen reicht die Haft bis ans Lebensende, wie etwa beim Serienmörder Heinrich Pommerenke, der bis zu seinem Tod im Jahr 2008 rund 49 Jahre hinter Gittern verbrachte. Eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung wurde ihm wegen des hohen Sicherheitsrisikos, das von ihm ausging, verwehrt.
Stellt das Strafgericht bei einem Täter die besondere Schwere der Schuld fest, etwa weil ein Mord besonders grausam war oder sexuelle Neigungen eine Rolle spielten, ist eine Strafaussetzung zur Bewährung in Deutschland in der Regel frühestens nach 17 Jahren möglich.
Die Kommentarfunktion wurde deaktiviert.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.