Teilnahmebedingungen

Aktion „Leserreporter“

Nachrichten
11.07.2019 10:47

Die Teilnahmebedingungen lauten wie folgt: 

Veranstalter:

Krone Multimedia GmbH & Co. KG („KMM“)

Muthgasse 2, 1190 Wien

E-Mail: post@krone.at

Kooperationspartner:

KRONE - Verlag Gesellschaft m.b.H. & Co. KG

Muthgasse 2, 1190 Wien

Ziel des Wettbewerbs:

Das Krone-Team wählt laufend die besten Fotos zur Veröffentlichung auf krone.at und/oder in der Kronen Zeitung aus. 

Teilnahmeberechtigung:

Teilnahmeberechtigt sind Verbraucher (im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes) ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Österreich, ausgenommen Mitarbeiter (und deren Angehörige) von KMM, des Kooperationspartners und der verbundenen Unternehmen.

Einreichungen:

per Online-Formular 

Einsendeschluss:

Unbefristet, bis auf Widerruf des Wettbewerbs.

Der Gewinner des Wettbewerbs wird persönlich benachrichtigt. KMM behält sich das Recht vor, den Wettbewerb jederzeit abzubrechen.

Rechteübertragung Teilnehmer:

Jeder Teilnehmer räumt der KMM für die Dauer der jeweils geltenden gesetzlichen Schutzfrist an dem von ihm eingestellten Content (z.B. Texte, Video, Lichtbilder, Bilder, Graffitis) ein geographisch und sachlich unbeschränktes, übertragbares, nicht-exklusives Verwertungs-, Nutzungs-und Bearbeitungsrecht, insbesondere zu Zwecken der Abrufbarhaltung, Veröffentlichung und Verbreitung über die App, die Online-Plattformen von KMM und zur Verwertung in der Printausgabe der „Kronen-Zeitung“, ein. Die Rechte umfassen insbesondere auch die Verwertung des Contents zur Zwecken der Bewerbung von Produkten und Dienstleistungen von KMM, des Kooperationspartners sowie der Printausgabe der „Kronen-Zeitung“ und zu Berichterstattungszwecken.

Abgeltung:

Die Teilnahme an dem Wettbewerb und die Rechteübertragung erfolgt grundsätzlich ohne gesondertes Entgelt. Im Falle einer Print-Veröffentlichung in der „Kronen-Zeitung“ erhält der Gewinner für die Rechteübertragung an einem Lichtbild ein einmaliges Pauschalhonorar von bis zu brutto € 60,00, das auch weitere Veröffentlichungen mitumfasst.

Rechte an zur Verfügung gestellten Content: 

KMM ist nicht verpflichtet, den Content zu verwerten. KMM kann Content jederzeit zurückweisen, an einem anderen Ort veröffentlichen, kürzen oder löschen. Jeder Teilnehmer bleibt für seinen KMM zur Verfügung gestellten Content selbst verantwortlich. Ausdrücklich untersagt ist die Einstellung von rassistischen, pornographischen, menschenverachtenden, beleidigenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Content. Der Teilnehmer garantiert, dass der übermittelte Content keine Rechte (insbesondere Urheberrechte) Dritter verletzt. Im Falle der (Mit-)Abbildung von Personen erklärt der Einsender, dass diese den Zweck der Aufnahme kennen und ihre Zustimmung zu allfälligen Veröffentlichungen gegeben haben. Der Teilnehmer verpflichtet sich, KMM, den Kooperationspartner und deren „Leute“ hinsichtlich berechtigter Ansprüche, die aus der Veröffentlichung seines Contents resultieren, schad- und klaglos zu halten sowie für die entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten; dies umfasst auch die Kosten einer notwendigen und zweckmäßigen Rechtsverteidigung. Behauptet ein Dritter, durch einen Inhalt eines Teilnehmers in seinen Rechten verletzt worden zu sein, so ist KMM berechtigt, diesem die über den Teilnehmer gespeicherten Kontaktdaten bekannt zu geben.

Sonstige Wettbewerbsbedingungen:

KMM behält sich das Recht vor, Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschließen, die die Jury unlauter beeinflussen oder das versuchen. Eine Barabgeltung des Gewinns und der Rechtsweg sind ausgeschlossen; beim Gewinner personenbezogen anfallende Steuern, Abgaben, Gebühren und Folgekosten trägt dieser selbst. Der Gewinner stimmt für den Fall des Gewinnes der Veröffentlichung seines Namens und allenfalls seines Lichtbildes zu.

Haftung:

Die Haftungen der KMM, des Kooperationspartners und die ihrer Erfüllungsgehilfen und Organe sind auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. 

Datenschutz:

Der Datenverarbeitung durch KMM liegt die Datenschutzinformation, die unter www.krone.at/datenschutz abrufbar gehalten wird, zugrunde.

Geschlechterneutralität:

Soweit in diesen Teilnahmebedingungen auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

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