Rund um den zehnten Todestag von Ex-FPÖ/BZÖ-Chef Jörg Haider im Oktober 2018 hat die Familie des früheren Kärntner Landeshauptmanns bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt die Herausgabe der nach dessen tödlichem Unfall (siehe auch Video oben) gesicherten Blut- und Gewebeproben gefordert. Dass dieses Ersuchen abgelehnt wurde, weil die besagten Proben gar nicht mehr existieren, ist für Ex-FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache ein „unfassbarer Skandal“, wie er jüngst auf Facebook wetterte. krone.at hat nachgefragt und herausgefunden, warum der angebliche „Skandal“ um die Haider-Blutproben definitiv keiner ist!
Die Familie Haiders habe „fristgerecht nach 10 Jahren die Herausgabe der nach seinem Tod gesicherten Blut- und Gewebeproben gefordert“, schrieb Strache in einem am Donnerstag veröffentlichten Posting, das er mit ++EILT+++BLUTPROBEN JÖRG HAIDERS VERSCHWUNDEN+++EILT+++ übertitelte. Nun sei diesbezüglich eine Entscheidung gefallen. Das Ersuchen der Familie sei schlichtweg abgelehnt worden, weil es keine Proben mehr gibt, so Strache, der sich „schockiert“ über das Verschwinden von Haiders Blutproben zeigte. Er ortet einen „unfassbaren Skandal“ und fordert, das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt zu untersuchen.
Proben müssen nicht zehn Jahre aufbewahrt werden
„Was ist mit den Proben passiert? Warum wurden sie nicht aufgehoben, wie dies eigentlich rechtlich notwendig gewesen wäre?“, schreibt Strache. Fakt ist: Die Proben sind nicht „verschwunden“ und die geltende Gesetzeslage sieht auch nicht vor, dass sie zehn Jahre aufgehoben werden müssen, wie der Ex-Vizekanzler, der während seiner politischen Laufbahn immer wieder kryptische Andeutungen zum Tod Haiders machte, vorgibt.
Laut Staatsanwalt Markus Kitz, der auch als Sprecher der Klagenfurter Staatsanwaltschaft fungiert, werden Blut- und Gewebeproben nach der Befundung routinemäßig nur kurze Zeit aufbewahrt und dann vernichtet. Das sei auch in den jeweiligen Gutachten entsprechend vermerkt. Im Falle von Jörg Haider wurden die Proben vom Institut für Rechtsmedizin an der Universität München (dort werden sie in der Regel zwei Jahre aufbewahrt und dann entsorgt) sowie von der Gerichtsmedizin in Innsbruck (die sie routinemäßig sechs Monate aufbewahrt) also schon vor Langem vernichtet.
Staatsanwalt: „Eine Zehnjahresfrist gibt es nicht!“
Warum Strache, was die Proben betrifft, von einer Zehnjahresfrist spreche, wisse er nicht, erklärte Kitz auf Anfrage von krone.at, denn „eine solche gibt es nicht“. Er vermutet, dass sich der Ex-FPÖ-Chef möglicherweise auf die Durchführungsverordnung zum Staatsanwaltschaftsgesetz (DV-StAG) bezieht. Diese sieht vor, dass Urkunden, Akten und Schriftstücke (dazu gehören auch Gutachten) mindestens zehn Jahre archiviert werden müssen. Das gelte allerdings nicht für Blut- und Gewebeproben, betont der Staatsanwalt.
Es sei ihm im Laufe seiner Tätigkeit als Staatsanwalt bis dato auch kein einziger Fall bekannt, in dem Angehörige die Herausgabe von gesicherten Blut-, Harn- oder Gewebeproben gefordert hätten, sagt Kitz. Das Ersuchen der Familie Haider musste deshalb abgelehnt werden, weil es die Proben einfach nicht mehr gibt. Das habe die Klagenfurter Staatsanwaltschaft dem Anwalt der Familie bereits am 11. Jänner mitgeteilt, erläuterte Kitz. Von „verschwunden“ könne überhaupt keine Rede sein.
BZÖ Kärnten spricht von „pietätloser Wahlwerbung“
Kritik an Strache kam überraschenderweise ausgerechnet vom BZÖ Kärnten, das selbst immer wieder Verschwörungstheorien zu Haiders „mysteriösem“ Tod ventiliert. „In Summe ist das ,Vernichten der Blutproben‘ ein weiterer Mosaikstein in dem kuriosen Bild, das die StA Klagenfurt abgibt“, heißt es zwar in einer Aussendung. Wenn nun Strache und seine Gefährten auf Haiders Tod und die Blutproben zurückgreifen, sei das aber „offensichtlich nicht das ehrliche Bemühen um Aufklärung, sondern pietätlose Wahlwerbung“, wird der Landesobmann des BZÖ Kärnten, Helmut Nikel, zitiert.
Was am 11. Oktober 2008 um 1.15 Uhr nachts passiert ist, gilt grundsätzlich als geklärt. Der damalige Kärntner Landeshauptmann Haider hatte mit knapp 1,8 Promille Alkohol im Blut einen tödlichen Autounfall. Der BZÖ-Chef hatte zuvor in einer 70-km/h-Zone mit 142 Stundenkilometern einen Überholvorgang gestartet und dabei die Kontrolle über das Fahrzeug verloren. Der Wagen kam von der Straße ab und krachte in eine Garteneinfassung. Haider war auf der Stelle tot.
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