Popp reagierte damit auf jüngste Medienberichte, die daran Anstoß nahmen, dass dem Beamten nach rechtskräftigem Abschluss seines Strafverfahrens seine ursprüngliche Dienstwaffe wieder ausgehändigt worden sei.
Auch Innendienst "zu gefährlich"
Der Polizist war nach der tödlichen Schussabgabe an eine andere Dienststelle versetzt worden. Dort verrichtet er seither Innendienst. Wie Popp erklärte, ist es dafür aber erforderlich, ihn zu bewaffnen: "Man weiß nie, wie sich der Parteienverkehr entwickelt. Da kann jemand noch so freundlich daherkommen, in zehn Minuten kann das anders ausschauen." Darüber hinaus müssten im Innendienst auch einsitzende Häftlinge kontrolliert werden, betonte Popp: "Da können wir unsere Leute nicht entwaffnen."
"Dient der Sicherheit, wenn er weiter im Innendienst bleibt"
Der Korneuburger Richter Manfred Hohenecker, der den Beamten schuldig gesprochen hatte, hatte sich in der Urteilsbegründung gewünscht, dass dieser seine Dienstwaffe nicht mehr übermittelt bekommt. Den Umstand, dass der Polizist schon seit geraumer Zeit wieder bewaffnet Dienst versieht, wollte Hohenecker nicht kommentieren. "Es dient der Sicherheit, wenn er weiter im Innendienst bleibt", bemerkte Hohenecker knapp.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.