Zu vier Monaten bedingter Haft und 1920 Euro Geldstrafe wurde am vergangenen Donnerstag der ehemalige steirische Arzt Eduard Lopatka verurteilt, weil er seine Kinder gequält hatte. Die Staatsanwaltschaft Graz hat nun volle Berufung angemeldet, ebenso die Verteidigung. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Heftige Diskussionen hat das Urteil gegen den früheren steirischen Arzt ausgelöst, der vergangene Woche zu vier Monaten bedingter Haft und 1920 Euro Geldstrafe verurteilt wurde, weil er seine Kinder gequält hat. Wie Hansjörg Bacher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, auf „Krone“-Anfrage bestätigt, wird volle Berufung eingelegt. So wurde Eduard Lopatka ja nicht in allen Anklagepunkten verurteilt, es gab auch einen Freispruch.
Auch die Verteidigung hat Berufung eingelegt. Die Sache wandert nun - einmal mehr - zum Oberlandesgericht Graz. Dieses hatte ja im Vorjahr das erste Urteil (ein Freispruch) aufgehoben, weshalb ein zweiter Prozess notwendig wurde.
„Nur dort verurteilt, wo ich mir sicher war“
„Ich habe Sie nur dort verurteilt, wo ich mir sicher war, dass Sie schuldig sind“, hatte Richter Oliver Graf in der Urteilsbegründung erklärt. Lopatka wurde vom Vorwurf, eine seiner Töchter medikamentenabhängig gemacht zu haben, freigesprochen. Ein Schuldspruch erfolgte in Bezug auf den Waffenbesitz und teilweise wegen Quälens. Der Arzt wurde zwar wegen des Quälens seiner vier Kinder schuldig gesprochen, allerdings betraf das in erster Linie die Selbstmorddrohungen.
Angeklagt war auch gewesen, dass die Kinder ihrem Vater Spritzen setzen mussten. Diesen Tatbestand sah der Richter nur beim Sohn erfüllt. Die weiteren Selbstverletzungen wie der oft zitierte Vorfall mit dem Schraubenzieher, den ihm eines der Kinder aus dem Bauch ziehen musste, sah der Richter nicht als strafbar an. „Ich bin keine moralische Instanz“, betonte er.
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